Freizügigkeitsrecht · Unionsbürger und Familie

Freizügigkeitsrechte und Familienbezug richtig einordnen.

Für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen gelten besondere europarechtliche Regeln neben dem allgemeinen Aufenthaltsrecht.

Typische Fragen

  • Aufenthalt zur Arbeit oder Arbeitssuche
  • Studium und ausreichende Existenzmittel
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige
  • Daueraufenthaltsrecht
  • Trennung, Scheidung oder Tod des Unionsbürgers
  • behaupteter Verlust des Freizügigkeitsrechts

Grenzüberschreitenden Bezug dokumentieren

Staatsangehörigkeit, Beschäftigung, Familienverhältnis, Einreise und bisheriger Aufenthalt müssen durch passende Unterlagen belegt werden.

Bescheid mit Frist

Bei einer Verlustfeststellung oder Aufenthaltsbeendigung sind Rechtsbehelfsfristen sofort zu prüfen.

Freizügigkeit folgt einem eigenen europäischen System

Bei Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen ist zunächst zu klären, woraus sich das Freizügigkeitsrecht ergibt: Beschäftigung, Selbstständigkeit, Studium, ausreichende Existenzmittel oder Familienbezug. Für drittstaatsangehörige Familienmitglieder kann eine Aufenthaltskarte den bestehenden Status dokumentieren.

Daueraufenthalt und Verlustfeststellung

Nach längerem rechtmäßigem Aufenthalt kann ein Daueraufenthaltsrecht entstehen. Bei Trennung, längerer Abwesenheit oder behauptetem Wegfall der Voraussetzungen ist der zeitliche Verlauf genau zu dokumentieren. Eine Verlustfeststellung ist ein belastender Bescheid; Zustellung, Verhältnismäßigkeit und familiäre Bindungen sind fristgerecht zu prüfen.