URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Verkehrsrecht · Fahrerlaubnis

Alkohol oder Drogen: Strafverfahren und Führerschein getrennt betrachten.

Neben Bußgeld oder Strafverfahren kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung eigenständig prüfen. Beide Verfahren müssen koordiniert werden.

Keine vorschnelle Aussage

Als beschuldigte Person dürfen Sie schweigen. Angaben zu Konsum, Fahrt und Häufigkeit können auch für die Fahrerlaubnisbehörde relevant werden.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat

Messwert, Ausfallerscheinungen, Unfall, Vorbelastungen und verwendete Substanz beeinflussen die Einordnung und mögliche Rechtsfolgen.

Entziehung und Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt; bei einer Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis und muss nach einer Sperrfrist neu beantragt werden. Auch eine vorläufige Entziehung kann angeordnet werden.

Fahrerlaubnisbehörde und MPU

Unabhängig vom Ausgang des Straf- oder Bußgeldverfahrens kann die Behörde weitere Nachweise oder ein Gutachten verlangen. Frühzeitige Abstinenznachweise können je nach Fall wichtig sein.

Unterlagen

Anhörung, Beschluss, Blutentnahmeprotokoll, Führerscheinmaßnahmen und sämtliche Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde sollten vollständig vorliegen.