Wie Anwaltskosten entstehen
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Maßgeblich können insbesondere Gegenstandswert, Umfang, Schwierigkeit und Art der Tätigkeit sein.
Erstberatung
Die Kosten werden vor Beginn der Beratung erläutert. Für Verbraucher gelten bei einer Erstberatung gesetzliche Höchstgrenzen, sofern keine andere Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Welche Regelung konkret passt, klären wir vorab.
Rechtsschutz und Beratungshilfe
Eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag Kosten übernehmen. Bitte halten Sie Versicherungsnummer und – falls vorhanden – eine Deckungszusage bereit. Bei geringem Einkommen können Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommen; die Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
Wichtig
Eine verlässliche Kostenprognose ist erst möglich, wenn Anliegen, Umfang und Verfahrensstand bekannt sind. Sie erhalten deshalb keine pauschalen Versprechen, sondern eine auf Ihren Fall bezogene Einschätzung.
Vor einer Entscheidung
Kosten und wirtschaftlicher Nutzen gehören zur Beratung
Die voraussichtlichen Kosten einer Erstberatung werden regelmäßig vor dem Termin mitgeteilt. Entsteht im Gespräch ein weiterführender Handlungsbedarf, werden Gebühren, Kostenrisiko und mögliche wirtschaftliche Auswirkungen besprochen, bevor über die nächsten Schritte entschieden wird.
Eine rechtlich mögliche Maßnahme ist nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll. Wenn Kosten und erreichbares Ergebnis erkennbar außer Verhältnis stehen oder ein Vorgehen kaum Aussicht auf Erfolg hat, wird dies offen angesprochen.