Vor der Terminvereinbarung
Schildern Sie das Anliegen zunächst kurz und nennen Sie das betroffene Rechtsgebiet. Besonders wichtig sind laufende Fristen, bereits bestimmte Gerichts- oder Behördentermine und das Datum, an dem Ihnen ein Schreiben zugestellt wurde. So lässt sich die Dringlichkeit besser einordnen.
Ein Mandatsverhältnis und eine Fristenkontrolle beginnen erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Kanzlei. Bei dringenden Fristen sollten Sie zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen.
Das Erstgespräch
- 01Sachverhalt und Ziel
Wir ordnen den zeitlichen Ablauf ein und klären, welches konkrete Ergebnis Sie erreichen möchten.
- 02Rechtliche Ausgangslage
Die vorhandenen Unterlagen, offenen Fragen, Fristen sowie erkennbare Chancen und Risiken werden besprochen.
- 03Handlungsoptionen
Sie erhalten eine verständliche Einordnung möglicher außergerichtlicher oder gerichtlicher Schritte.
- 04Kosten und Entscheidung
Die Vergütungsgrundlage und ein mögliches Kostenrisiko werden vor dem weiteren Vorgehen erläutert.
Welche Unterlagen helfen?
Bringen Sie die unmittelbar relevanten Verträge, Bescheide, gerichtlichen Schreiben, Korrespondenz und Nachweise möglichst vollständig und chronologisch geordnet mit. Originale sollten nur nach Absprache überlassen werden. Für die wichtigsten Rechtsgebiete stehen vorbereitete Checklisten bereit.
Nach der Mandatsannahme
Nach Prüfung auf mögliche Interessenkollisionen und Klärung des Auftrags werden Vollmacht und Vergütung abgestimmt. Anschließend können Akten oder weitere Unterlagen angefordert, die Gegenseite beziehungsweise Behörde kontaktiert und die passende Strategie vorbereitet werden. Über wesentliche Entwicklungen und notwendige Entscheidungen werden Sie informiert.
Wenn die Finanzierung noch offen ist
Eine Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe oder Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe kann je nach Situation in Betracht kommen. Die Voraussetzungen und Grenzen unterscheiden sich. Bringen Sie vorhandene Versicherungsunterlagen oder Nachweise über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse mit.
Allgemeine Kosteninformationen · Rechtsschutzversicherung · Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
So führe ich das erste Gespräch
Zuerst zuhören, dann gezielt einordnen
Sie schildern zunächst möglichst frei, was passiert ist. Anschließend klären wir mit gezielten Fragen den Sachverhalt, Ihr eigentliches Ziel und das Ergebnis, das für Sie praktisch wichtig ist.
Verstehen
Welches rechtliche Problem besteht tatsächlich und wie dringend ist die Situation?
Abwägen
Welche Chancen, Risiken, Kosten und realistischen Handlungsmöglichkeiten gibt es?
Entscheiden
Sie entscheiden informiert, ob Sie zunächst selbst handeln oder anwaltliche Vertretung wünschen.
Unterlagen vor dem Termin
Für eine erste Beratung sind nicht immer Unterlagen erforderlich. Besteht bereits Schriftverkehr mit Gericht, Behörde, Polizei oder Gegenseite, hilft eine vollständige und chronologisch geordnete PDF-Datei. Bitte übermitteln Sie vertrauliche Dokumente erst nach Abstimmung über den vereinbarten Weg.
Mandatsannahme und Kapazität
Ein Termin begründet nicht automatisch ein weiterführendes Mandat. Umfang, Ziel, Kosten und verfügbare Bearbeitungskapazität werden vorher geklärt. Ein neues Mandat wird nicht übernommen, wenn eine sachgerechte Bearbeitung innerhalb der erforderlichen Zeit nicht gewährleistet werden kann.
Terminformen
Persönlich, telefonisch oder per Video
Beratungstermine finden bevorzugt persönlich in der Kanzlei statt. Nach vorheriger Vereinbarung sind grundsätzlich auch telefonische Beratungen und Videoberatungen möglich. Bei einer Erstberatung auf Distanz wird die vereinbarte Beratungsgebühr vor dem Termin gezahlt. Terminform, technische Durchführung und benötigte Unterlagen werden bei der Vereinbarung geklärt.
Unterlagen können nach Abstimmung per E-Mail übermittelt oder in den Kanzleibriefkasten eingeworfen werden. Umfangreiche Dokumente sollten möglichst vollständig, chronologisch geordnet und in einer zusammengefassten PDF-Datei vorliegen.
Während des Mandats
Informiert bleiben, wenn es darauf ankommt
Mandanten erhalten grundsätzlich Kopien der wesentlichen Schriftsätze und des relevanten Schriftverkehrs. Über wichtige Entwicklungen wird abhängig von ihrer Bedeutung per E-Mail oder telefonisch informiert. Wenn eine neue Tatsache, ein Beweismittel oder eine gerichtliche Entscheidung die bisherige Einschätzung verändert, wird dies frühzeitig und offen besprochen.
Vor einem wichtigen Termin
Vor Gerichtsterminen oder Vernehmungen findet bei Bedarf ein Vorbereitungsgespräch statt. Dabei geht es um Ablauf, aktuellen Verfahrensstand, offene Fragen und darum, was den Mandanten voraussichtlich erwartet.
Eine gesonderte schriftliche Zusammenfassung ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Erstberatung. Soll eine zusätzliche schriftliche Ausarbeitung erstellt werden, müssen Umfang und Vergütung vorher gesondert vereinbart werden.