URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Zugang zum Recht

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

Welche Unterstützung passt, hängt vor allem davon ab, ob Sie außergerichtliche Beratung benötigen oder bereits ein gerichtliches Verfahren führen wollen.

Der Unterschied auf einen Blick

Außergerichtlich: Beratungshilfe

Beratungshilfe unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei rechtlicher Beratung und – soweit erforderlich – außergerichtlicher Vertretung.

Gerichtlich: Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Für ein Gerichtsverfahren kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. In Familiensachen wird regelmäßig von Verfahrenskostenhilfe gesprochen.

Beratungshilfe

Beratungshilfe setzt insbesondere voraus, dass Sie die erforderlichen Mittel nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, keine zumutbare andere Hilfsmöglichkeit besteht und die Wahrnehmung Ihrer Rechte nicht mutwillig erscheint. Zuständig für die Bewilligung ist grundsätzlich das Amtsgericht.

Der Antrag kann unter anderem beim Amtsgericht gestellt werden. Häufig ist es sinnvoll, den Berechtigungsschein möglichst vor der anwaltlichen Beratung zu beantragen und zum Termin mitzubringen. Nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG beträgt die Beratungshilfegebühr derzeit 15 Euro; sie kann erlassen werden.

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Das Gericht prüft neben den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Eine Bewilligung kann ohne Zahlungen oder mit Raten erfolgen. Im gerichtlichen Verfahren muss die Beiordnung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts gegebenenfalls gesondert beantragt werden.

Wichtig: kein vollständiger Schutz vor jedem Kostenrisiko

Prozesskostenhilfe übernimmt grundsätzlich nicht die Anwaltskosten der Gegenseite, die bei einem Unterliegen zu erstatten sein können. Auch eine spätere Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist möglich. Das konkrete Risiko sollte vor Einleitung des Verfahrens besprochen werden.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument und aktuelle Anschrift
  • Nachweise über Einkommen, Leistungen, Konten und vorhandenes Vermögen
  • Belege über Miete, Unterhaltspflichten und sonstige regelmäßige Belastungen
  • Rechtsschutzunterlagen oder Nachweis, weshalb keine anderweitige Kostenübernahme besteht
  • vollständige Unterlagen zum rechtlichen Problem, einschließlich Fristen und Zustellungsdaten
  • bei einem laufenden Verfahren: Gericht, Aktenzeichen und alle bisherigen Schreiben

So gehen Sie vor

  1. 01
    Verfahrensstand klären

    Geht es um außergerichtliche Beratung oder bereits um ein Gerichtsverfahren?

  2. 02
    Unterlagen zusammenstellen

    Wirtschaftliche Nachweise und die Unterlagen zum Rechtsproblem vollständig vorbereiten.

  3. 03
    Antrag und Fristen koordinieren

    Ein Antrag hemmt laufende Rechtsbehelfs- oder Klagefristen nicht automatisch. Dringende Fristen müssen unabhängig davon beachtet werden.

  4. 04
    Kostenrisiko besprechen

    Bewilligungsumfang, mögliche Raten und nicht gedeckte Kosten vor dem weiteren Vorgehen einordnen.

Die Bewilligung wird nicht von der Kanzlei garantiert. Über Beratungshilfe beziehungsweise Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe entscheidet die jeweils zuständige Stelle anhand der vollständigen Angaben.