Deckungsanfrage
Für die Prüfung benötigt der Versicherer eine sachliche Schilderung, zeitliche Einordnung und Angaben zum gewünschten Vorgehen. Eine Deckungszusage sollte schriftlich vorliegen.
Freie Anwaltswahl
Versicherte können grundsätzlich ihren Rechtsanwalt selbst wählen. Eine Empfehlung oder Hotline des Versicherers bindet Sie nicht automatisch.
Selbstbeteiligung und Ausschlüsse
Auch bei Deckung können Selbstbeteiligung oder nicht versicherte Leistungen verbleiben. Der konkrete Vertrag und die Bedingungen sind maßgeblich.
Häufige Fragen
Übernimmt die Kanzlei die Anfrage?
Das kann nach Mandatsannahme abgestimmt werden. Versicherungsschein, Schadennummer und Bedingungen erleichtern die Anfrage.
Ist eine Zusage garantiert?
Nein. Die Entscheidung trifft der Versicherer nach Vertrag und Sachverhalt; eine Ablehnung kann jedoch überprüfbar sein.