Einspruchsfrist:
Nach Zustellung läuft grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen. Bewahren Sie auch den Zustellungsumschlag auf.
Was geprüft werden kann
- Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung
- Rotlichtverstoß
- Fahreridentifizierung
- Anhörung und Verjährung
- Punkte im Fahreignungsregister
- Fahrverbot und berufliche Folgen
Akteneinsicht und Messunterlagen
Eine seriöse Beurteilung erfordert regelmäßig Kenntnis der Bußgeldakte und je nach Vorwurf weiterer Messunterlagen. Erst danach lassen sich Erfolgsaussichten und Kosten sinnvoll einschätzen.
Rechtsschutzversicherung
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann die Kosten abhängig vom Vertrag und einer Deckungszusage übernehmen.