Nach Zustellung läuft grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen. Bewahren Sie auch den Zustellungsumschlag auf.
Was geprüft werden kann
- Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung
- Rotlichtverstoß
- Fahreridentifizierung
- Anhörung und Verjährung
- Punkte im Fahreignungsregister
- Fahrverbot und berufliche Folgen
Akteneinsicht und Messunterlagen
Eine seriöse Beurteilung erfordert regelmäßig Kenntnis der Bußgeldakte und je nach Vorwurf weiterer Messunterlagen. Erst danach lassen sich Erfolgsaussichten und Kosten sinnvoll einschätzen.
Rechtsschutzversicherung
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann die Kosten abhängig vom Vertrag und einer Deckungszusage übernehmen.
Bescheid erhalten
Zustellung und Einspruch sofort dokumentieren
Der Vorwurf sollte nicht allein anhand der Geldbuße bewertet werden. Punkte, Fahrverbot, Probezeit, Voreintragungen und berufliche Abhängigkeit von der Fahrerlaubnis können wesentlich sein. Für die Fristberechnung sind Zugang und Umschlag beziehungsweise Zustellvermerk wichtig.
Was die Akte zeigen kann
Je nach Vorwurf sind Messverfahren, Beschilderung, Fahreridentifizierung, Anhörung, Eich- und Auswertungsunterlagen oder Zeugenaussagen relevant. Ein Einspruch hält zunächst die Prüfung offen; ob und mit welchem Ziel er weitergeführt wird, sollte nach Aktenkenntnis entschieden werden.
- Bescheid und Umschlag
- Anhörungsbogen
- Fotos oder Messdaten
- Informationen zu Voreintragungen