Fachanwalt für Strafrecht · Eigentumsdelikte

Diebstahl und Unterschlagung genau voneinander abgrenzen.

Besitzverhältnisse, Gewahrsam, Zueignungsabsicht und der konkrete Ablauf bestimmen die rechtliche Bewertung.

Vorwurf und Beweise

  • Videoaufnahmen und Zeugenaussagen
  • Kassen-, Waren- oder Übergabedaten
  • Eigentums- und Besitzverhältnisse
  • Fund-, Leih- oder Rückgabesituationen

Mögliche Folgen

Neben Geld- oder Freiheitsstrafe können Eintragungen und berufliche Auswirkungen relevant sein. Bei erstmaligen oder geringfügigen Vorwürfen sind Möglichkeiten einer Verfahrensbeendigung zu prüfen.

Vor Aussage Akteneinsicht

Auch wenn der Sachverhalt vermeintlich leicht erklärbar erscheint, sollte eine Einlassung erst nach Kenntnis des Akteninhalts erfolgen.

Der konkrete Gewahrsamswechsel ist entscheidend

Die rechtliche Abgrenzung hängt davon ab, wer tatsächliche Sachherrschaft hatte, wie die Sache erlangt wurde und welche Vorstellung über Eigentum und Rückgabe bestand. Fund, Leihe, gemeinsame Nutzung oder ein Streit über Rückgabepflichten können anders zu bewerten sein als eine Wegnahme.

Einlassung erst nach Akteneinsicht

Videoaufnahmen oder Zeugenaussagen geben häufig nur einen Ausschnitt wieder. Vor einer Erklärung sollten Tatzeit, Waren- oder Übergabedaten und entlastende Kommunikation mit dem Akteninhalt abgeglichen werden. Auch bei geringem Wert können Eintragungen oder berufliche Folgen relevant sein.