URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Strafrecht

Früh handeln. Besonnen verteidigen.

Eine Vorladung oder ein Ermittlungsverfahren verlangt ruhiges und überlegtes Handeln. Lassen Sie die Aktenlage prüfen, bevor Sie Angaben zur Sache machen.

Verteidigung vom ersten Verdacht an

Ich wahre Ihre Rechte, beantrage Akteneinsicht und entwickle auf Grundlage der tatsächlichen Aktenlage eine Verteidigungsstrategie. Vertraulichkeit und klare Kommunikation haben dabei besonderes Gewicht.

Unterstützung in jeder Verfahrensphase

  • Polizeiliche Vorladung und Beschuldigtenvernehmung
  • Ermittlungsverfahren und Akteneinsicht
  • Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Strafbefehl und Einspruch
  • Hauptverhandlung

Wichtig

Als beschuldigte Person haben Sie ein Schweigerecht. Eine polizeiliche Vorladung verpflichtet Beschuldigte grundsätzlich nicht zu einer Aussage. Nehmen Sie vor einer Einlassung anwaltlichen Rat in Anspruch.