Verteidigung vom ersten Verdacht an
Ich wahre Ihre Rechte, beantrage Akteneinsicht und entwickle auf Grundlage der tatsächlichen Aktenlage eine Verteidigungsstrategie. Vertraulichkeit und klare Kommunikation haben dabei besonderes Gewicht.
Verfahren und Sofortmaßnahmen
- Polizeiliche Vorladung
- Akteneinsicht
- Hausdurchsuchung
- Haftbefehl und Untersuchungshaft
- Strafbefehl
- Pflichtverteidigung
- Berufung und Revision
- Strafvollstreckung und Bewährung
Konkrete Tatvorwürfe
- Körperverletzung
- Betrug
- Diebstahl und Unterschlagung
- Beleidigung, Bedrohung und Nötigung
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
Weitere Vertretung
Die Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen verliehen. Sie ist außerdem mit einer regelmäßigen fachbezogenen Fortbildung verbunden.
Wichtig
Als beschuldigte Person haben Sie ein Schweigerecht. Eine polizeiliche Vorladung verpflichtet Beschuldigte grundsätzlich nicht zu einer Aussage. Nehmen Sie vor einer Einlassung anwaltlichen Rat in Anspruch.
Offizielle Grundlagen
Vergütung, mögliche Pflichtverteidigung und Rechtsschutz werden vor dem weiteren Vorgehen eingeordnet. Informationen zu Kosten →
Verteidigung richtet sich nach Akte und Verfahrensstand
Eine strafrechtliche Beratung beginnt mit der Frage, in welcher Rolle und in welchem Stadium Sie betroffen sind. Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl, Anklage und Hauptverhandlung verlangen unterschiedliche Reaktionen. Als beschuldigte Person besteht das Recht zu schweigen. Eine Einlassung sollte nicht aus dem Wunsch entstehen, den Vorwurf möglichst schnell zu erklären, sondern auf Kenntnis der Ermittlungsakte und einer abgestimmten Strategie beruhen.
Ermittlungsverfahren
Frühe Verteidigung kann Einfluss darauf haben, welche Beweise gesichert, welche Anträge gestellt und welche entlastenden Umstände vorgetragen werden. Nach Akteneinsicht werden Tatvorwurf, Beweislage, Rechtmäßigkeit von Maßnahmen und mögliche Verfahrensbeendigungen geprüft.
Zwischenverfahren und Hauptverhandlung
Nach einer Anklage ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Hauptverfahren eröffnet werden darf. Für die Hauptverhandlung werden Einlassung, Beweisanträge, Zeugenbefragung und mögliche Rechtsfolgen vorbereitet. Ein bestimmtes Ergebnis kann seriös nicht versprochen werden; entscheidend ist eine Verteidigung, die Chancen und Risiken offen einordnet.
Folgen über die Strafe hinaus
Neben Geld- oder Freiheitsstrafe können Fahrerlaubnis, Beruf, Gewerbe, Aufenthaltstitel oder Einbürgerung betroffen sein. Diese Nebenfolgen gehören deshalb früh in die Strategie. Als Fachanwalt für Strafrecht verteidigt Frank Ertan Ulrich in allgemeinen Strafsachen, Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs- und Wirtschaftsstrafverfahren.
Keine ungeprüfte Aussage zur Sache, keine Veröffentlichung des Vorwurfs und keine Veränderung möglicher Beweismittel. Unterlagen sichern und zunächst vertraulich beraten lassen.
Weitere Verteidigungsthemen
Weitere Situationen im Strafverfahren
Strafverfahren können sehr unterschiedliche Fragen aufwerfen. Bei Vorwürfen im Internet muss etwa geklärt werden, wer ein Gerät oder Benutzerkonto tatsächlich verwendet hat. Bei Urkundendelikten kommt es auf Herkunft, Veränderung und Verwendung eines Dokuments an. Auch Zeugen und Verletzte können anwaltliche Unterstützung benötigen, obwohl sie nicht beschuldigt werden.
Mein Verständnis von Strafverteidigung
Hinter jeder Akte steht ein Mensch.
Am Strafrecht interessieren mich juristische Detailarbeit, Strategie und die sehr unterschiedlichen Lebenssituationen hinter einem Verfahren. Eine Akte muss genau gelesen werden: Widersprüche, Verfahrensfehler, fehlende Beweise und zunächst unscheinbare Einzelheiten können für die Verteidigung entscheidend sein.
Strafverteidigung bedeutet, auf der Seite des Mandanten zu stehen, seine Rechte zu schützen und die Beweislage kritisch zu prüfen – unabhängig davon, welcher Vorwurf im Raum steht.
Warum werden auch Beschuldigte schwerer Taten verteidigt?
Über Schuld und Strafe entscheidet das Gericht. Dem einzelnen Beschuldigten stehen Polizei und Staatsanwaltschaft mit erheblichen Befugnissen gegenüber. Verteidigung trägt dazu bei, dass diese staatliche Macht nur innerhalb rechtsstaatlicher Regeln ausgeübt wird, Beweise rechtmäßig erhoben und Verfahrensrechte tatsächlich gewahrt werden. Ein Verteidiger entscheidet nicht, ob sein Mandant ein guter oder schlechter Mensch ist, und muss nicht an dessen Überführung mitwirken.
Ermittlungen in beide Richtungen
§ 160 Abs. 2 StPO verpflichtet die Staatsanwaltschaft, auch entlastende Umstände zu ermitteln.