URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Strafrecht · Dokumente

Urkundenfälschung: Dokument und behauptete Täuschung genau prüfen.

Nicht jede unrichtige Erklärung und nicht jede veränderte Datei erfüllt denselben strafrechtlichen Vorwurf.

Aussteller und Beweisfunktion sind zentral

Zu klären ist, ob überhaupt eine Urkunde vorliegt, von wem sie erkennbar stammt und welche rechtserhebliche Tatsache sie beweisen soll. Herstellen, Verändern und Gebrauchen sind unterschiedliche Handlungen.

Analoge und digitale Unterlagen

Verträge, Bescheinigungen, Ausweise, Kennzeichen oder eingescannte Dokumente können unterschiedliche rechtliche Fragen auslösen. Original, Dateiversionen, Übermittlungsweg und tatsächliche Verwendung sollten gesichert werden.

Verteidigung vorbereiten

Chronologie statt spontaner Erklärung

  1. Unterlagen erhalten: Originale und Dateien nicht verändern.
  2. Entstehung ordnen: Herkunft, Bearbeitung und Übersendung zeitlich erfassen.
  3. Akteneinsicht: Erst den konkreten Fälschungs- und Gebrauchsvorwurf prüfen.