Aussteller und Beweisfunktion sind zentral
Zu klären ist, ob überhaupt eine Urkunde vorliegt, von wem sie erkennbar stammt und welche rechtserhebliche Tatsache sie beweisen soll. Herstellen, Verändern und Gebrauchen sind unterschiedliche Handlungen.
Analoge und digitale Unterlagen
Verträge, Bescheinigungen, Ausweise, Kennzeichen oder eingescannte Dokumente können unterschiedliche rechtliche Fragen auslösen. Original, Dateiversionen, Übermittlungsweg und tatsächliche Verwendung sollten gesichert werden.
Verteidigung vorbereiten
Chronologie statt spontaner Erklärung
- Unterlagen erhalten: Originale und Dateien nicht verändern.
- Entstehung ordnen: Herkunft, Bearbeitung und Übersendung zeitlich erfassen.
- Akteneinsicht: Erst den konkreten Fälschungs- und Gebrauchsvorwurf prüfen.