Eine gut gemeinte Erklärung kann später nur schwer korrigiert werden. Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Muss ich zur Polizei gehen?
Beschuldigte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einer einfachen polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Anders können förmliche Ladungen der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts zu beurteilen sein. Prüfen Sie deshalb genau, von wem das Schreiben stammt.
Warum Akteneinsicht wichtig ist
Erst die Ermittlungsakte zeigt, welche Aussagen, Dokumente und sonstigen Beweismittel vorliegen. Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob Schweigen, eine schriftliche Stellungnahme oder ein anderes Vorgehen sinnvoll ist.
Was Sie jetzt tun können
- Frist und Absender notieren
- Keine telefonische Sachverhaltsschilderung gegenüber der Polizei
- Vorladung und weitere Unterlagen sichern
- Frühzeitig anwaltliche Beratung einholen