Eine gut gemeinte Erklärung kann später nur schwer korrigiert werden. Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Muss ich zur Polizei gehen?
Beschuldigte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einer einfachen polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Anders können förmliche Ladungen der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts zu beurteilen sein. Prüfen Sie deshalb genau, von wem das Schreiben stammt.
Warum Akteneinsicht wichtig ist
Erst die Ermittlungsakte zeigt, welche Aussagen, Dokumente und sonstigen Beweismittel vorliegen. Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob Schweigen, eine schriftliche Stellungnahme oder ein anderes Vorgehen sinnvoll ist.
Was Sie jetzt tun können
- Frist und Absender notieren
- Keine telefonische Sachverhaltsschilderung gegenüber der Polizei
- Vorladung und weitere Unterlagen sichern
- Frühzeitig anwaltliche Beratung einholen
Offizielle Grundlage
Die Vergütung hängt von Auftrag, Umfang und Verfahrensstand ab. Kosten verständlich erklärt →
Vor dem Termin
Rolle und Absender der Vorladung genau lesen
Beschuldigte, Zeugen und Geschädigte haben unterschiedliche Rechte und Pflichten. Außerdem ist entscheidend, ob das Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht stammt. Eine pauschale Reaktion auf jede „Vorladung“ wäre deshalb falsch.
Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten
Personalien und Aussage zur Sache sind voneinander zu unterscheiden. Eine Entlastung sollte nicht spontan, sondern nach Kenntnis des konkreten Akteninhalts vorgetragen werden. Digitale Anhänge, Chatverläufe oder eigene Notizen können zunächst vertraulich für die Beratung gesichert werden.
Begleitung im Ermittlungsverfahren
Vernehmung und weitere Maßnahmen
Beschuldigte können bei Bedarf zu polizeilichen oder sonstigen Vernehmungen sowie weiteren Ermittlungsmaßnahmen begleitet werden. Ob eine Teilnahme sinnvoll ist, hängt von Rolle, Ladungsstelle, Aktenkenntnis und Verteidigungsstrategie ab. Nicht jeder Termin sollte vorschnell wahrgenommen werden; manchmal ist zunächst Akteneinsicht der sachgerechte Schritt.