URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Strafrecht · Zeugen

Als Zeuge Rechte und Pflichten vor der Aussage klären.

Zeugen sollen wahrheitsgemäß aussagen, müssen sich aber nicht selbst belasten und können besondere Schutz- oder Verweigerungsrechte haben.

Absender und Verfahrensrolle prüfen

Ob und wann einer Ladung Folge zu leisten ist, hängt vom Absender und Verfahrensauftrag ab. Vor der Aussage ist außerdem zu klären, ob ein Zeugnisverweigerungsrecht wegen persönlicher Nähe oder ein Auskunftsverweigerungsrecht wegen möglicher Selbstbelastung besteht.

Keine Aussage „absprechen“

Ein Zeugenbeistand hilft, Rechte zu sichern und den Ablauf zu verstehen, liefert aber keine gewünschte Aussage. Erinnerungen, sichere Wahrnehmung und Schlussfolgerungen sollten sauber getrennt werden.

Vorbereitung

Diese Informationen helfen

  1. Ladung: Schreiben und Aktenzeichen vollständig bereithalten.
  2. Beziehungen: Nähe zu Beschuldigten oder Verletzten offen ansprechen.
  3. Eigenes Risiko: Mögliche Selbstbelastung früh mitteilen.