Strafrecht · Rechte von Verletzten

Im Strafverfahren nicht allein bleiben.

Verletzte bestimmter Straftaten können sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen und eigene Verfahrensrechte wahrnehmen.

Rechte wirksam wahrnehmen

Je nach Tatvorwurf kommen Akteneinsicht, Anwesenheit in der Hauptverhandlung, Fragen und Anträge sowie Rechtsmittel in Betracht. Zunächst wird geprüft, welche Beteiligungsform zulässig und sinnvoll ist.

Begleitung kann umfassen

  • Einordnung von Strafanzeige und Verfahrensstand
  • Nebenklage und psychosoziale Prozessbegleitung
  • Vorbereitung auf Vernehmung und Hauptverhandlung
  • Schutzanträge und Kontakt mit Ermittlungsbehörden
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren

Unterlagen

Bringen Sie Anzeigenbestätigung, Aktenzeichen, Ladungen, ärztliche Unterlagen und vorhandenen Schriftverkehr mit.