Orientierung nach einer Straftat
Opferrechte beginnen nicht erst in der Hauptverhandlung
Verletzte können abhängig von Tat und Verfahrensstand Anspruch auf Informationen, Schutz ihrer persönlichen Daten, Begleitung bei Vernehmungen und anwaltlichen Beistand haben. Welche Rechte bestehen, hängt von der konkreten Straftat, dem Alter, Schutzbedarf und der jeweiligen Rolle im Verfahren ab.
Nebenklage und anwaltliche Beiordnung
Die Nebenklage ermöglicht bei bestimmten Straftaten eine aktive Beteiligung am Strafverfahren, etwa Anwesenheit, Fragen, Beweisanträge und Rechtsmittel in gesetzlich begrenztem Umfang. Ob ein anwaltlicher Beistand beigeordnet oder Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann, folgt eigenen Voraussetzungen und ist nicht bei jedem Verfahren gleich.
Aussage, Schutz und Schadensersatz
Vor einer Vernehmung können Schutzmaßnahmen, Vertrauensperson, Zeugenbeistand und gegebenenfalls psychosoziale Prozessbegleitung zu klären sein. Schmerzensgeld und Schadensersatz können außerhalb des Strafverfahrens oder unter Voraussetzungen im Adhäsionsverfahren verfolgt werden. Eine Verurteilung darf nicht versprochen werden.
- Aktenzeichen und Polizeikontakt
- ärztliche Unterlagen und Fotos
- Nachrichten und Zeugenkontakte
- Schadens- und Kostenbelege
Gesetzliche Grundlagen
§ 395 StPO – Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger · § 397a StPO – Bestellung eines Beistands
Umfang der Opfervertretung
Begleitung, Nebenklage und vermögensrechtliche Ansprüche
Die Vertretung kann bereits vor einer Hauptverhandlung beginnen. Verletzte werden bei Bedarf zu Vernehmungen begleitet und über Aussage, Schutzmöglichkeiten, Akteneinsicht und Verfahrensstand beraten. Ist die Nebenklage eröffnet, können die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsrechte wahrgenommen werden.
Daneben wird geprüft, ob Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall oder weitere Schäden geltend gemacht werden können. Je nach Fall kommen ein Adhäsionsantrag im Strafverfahren oder eine gesonderte außergerichtliche beziehungsweise zivilgerichtliche Verfolgung in Betracht.
Frühe Dokumentation
Verletzungen, Erinnerungen und Schäden festhalten
Nach einer Gewalttat können Fotos, ärztliche Befunde, ein zeitnahes Gedächtnisprotokoll und Personen, denen Verletzungen gezeigt wurden, später wichtige Beweismittel sein. Auch Kosten, Arbeitsausfall und beschädigte Gegenstände sollten mit Belegen dokumentiert werden.
Eine professionelle medizinische oder rechtsmedizinische Verletzungsdokumentation kann sowohl im Strafverfahren als auch für Gewaltschutz und zivilrechtliche Ansprüche Bedeutung erhalten. Beratung kann außerdem klären, ob eine Begleitung zur Vernehmung, Nebenklage, psychosoziale Prozessbegleitung oder die Geltendmachung von Schmerzensgeld in Betracht kommt.