URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Familienrecht · Schutzverfahren

Schutz bei Gewalt und Bedrohung.

Bei akuter Gefahr rufen Sie zuerst die Polizei unter 110. Gerichtliche Schutzmaßnahmen können anschließend Kontakt, Annäherung und die Nutzung einer gemeinsamen Wohnung regeln.

Akute Gefahr

Bringen Sie sich und betroffene Kinder an einen sicheren Ort. Diese Website und eine anwaltliche Anfrage ersetzen keine polizeiliche Soforthilfe.

Mögliche Schutzmaßnahmen

Je nach Situation kommen insbesondere Kontakt- und Näherungsverbote, das Verbot bestimmter Orte sowie eine vorläufige Wohnungszuweisung in Betracht.

Nachweise sichern

Dokumentieren Sie Vorfälle zeitnah. Nachrichten, Fotos, ärztliche Unterlagen, Polizeivorgänge, Zeugen und eine chronologische Übersicht können für das Verfahren wichtig sein.

Einstweilige Anordnung

Bei Dringlichkeit kann eine vorläufige gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Sachverhalt, Gefährdung und Dringlichkeit müssen konkret und nachvollziehbar dargestellt werden.

Kinder und parallele Verfahren

Bestehen zugleich Konflikte zu Sorge oder Umgang, müssen Schutzbedürfnis und Kindeswohl aufeinander abgestimmt werden.