URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Familienrecht · Schutzverfahren

Schutz bei Gewalt und Bedrohung.

Bei akuter Gefahr rufen Sie zuerst die Polizei unter 110. Gerichtliche Schutzmaßnahmen können anschließend Kontakt, Annäherung und die Nutzung einer gemeinsamen Wohnung regeln.

Bei unmittelbarer Gefahr

Rufen Sie die Polizei unter 110 und bringen Sie sich und betroffene Kinder an einen sicheren Ort. Eine Website ersetzt keine akute Gefahrenabwehr.

Schutz rechtlich absichern

Kontaktverbot, Näherungsverbot und Wohnungsüberlassung

Das Familiengericht kann abhängig vom Sachverhalt Schutzanordnungen treffen. In Betracht kommen insbesondere Verbote der Kontaktaufnahme oder Annäherung sowie Regelungen zur gemeinsam genutzten Wohnung. Antrag, konkrete Vorfälle und begehrte Schutzmaßnahmen müssen nachvollziehbar zusammenpassen.

Beweise und zeitlicher Ablauf

Polizeivorgänge, ärztliche Befunde, Fotos, Nachrichten, Anruflisten und Zeugenkontakte können wichtig sein. Eine kurze Chronologie mit Datum, Ort und Art des Vorfalls hilft, wiederholte Ereignisse verständlich darzustellen. Beweissicherung darf die eigene Sicherheit nicht gefährden.

Familiengericht und Strafverfahren

Gewaltschutzverfahren, Strafanzeige, Sorge- und Umgangsfragen sowie die Zuweisung der Wohnung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Schutzanordnungen können auch ohne abschließendes Strafurteil beantragt werden. Sind Kinder betroffen, müssen deren Sicherheit und mögliche Übergaben gesondert geregelt werden.

Kurzfristiger Rechtsschutz

Eilanträge bei bestehender Schutzbedürftigkeit

Gewaltschutzverfahren können nach Verfügbarkeit auch kurzfristig übernommen werden. Bei fortbestehender Gefahr sollte nicht unnötig gewartet werden. Mit zunehmendem zeitlichem Abstand können tatsächlicher Ablauf, aktuelle Bedrohung und Wiederholungsgefahr schwieriger darzustellen sein.

Ob ein Eilantrag erforderlich und aussichtsreich ist, wird anhand der konkreten Vorfälle, vorhandenen Belege und aktuell benötigten Schutzmaßnahmen geprüft. Bei unmittelbarer Gefahr bleibt die Polizei unter 110 die erste Anlaufstelle.

Nach einer Gewalttat

Beweise sichern, soweit es gefahrlos möglich ist

Verletzungen können unmittelbar und in den folgenden Tagen fotografiert werden, weil Hämatome teilweise erst später deutlich sichtbar werden. Ein zeitnahes Gedächtnisprotokoll kann Ablauf, beteiligte Personen, Äußerungen, Verletzungen und mögliche Zeugen festhalten. Digitale Nachrichten sollten vollständig und mit Absender sowie Datum gesichert werden.

Medizinische oder rechtsmedizinische Dokumentation

Eine zeitnahe ärztliche Untersuchung kann für Behandlung und spätere Nachweise wichtig sein. In Berlin bietet die Gewaltschutzambulanz der Charité eine gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungen an. Ob und wann eine Strafanzeige, ein Gewaltschutzantrag oder weitere Maßnahmen sinnvoll sind, richtet sich nach der konkreten Situation.

Offizielle Informationen der Gewaltschutzambulanz der Charité →

Sicherheit zuerst

Beweissicherung darf Sie nicht zusätzlich gefährden. Bei akuter Gefahr wählen Sie 110 und bringen Sie sich und betroffene Kinder an einen sicheren Ort.