Orientierung und verlässliche Vertretung
Ich erläutere Ihnen Ihre Rechte, die möglichen Verfahrenswege und die wirtschaftlichen Folgen. Wo eine tragfähige Einigung erreichbar ist, kann sie Belastungen reduzieren. Wo eine gerichtliche Klärung nötig ist, vertrete ich Ihre Interessen konsequent.
Typische Anliegen
- Trennung und Scheidung
- Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht
- Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung
- Eheverträge und Vereinbarungen
Gut vorbereitet zum Gespräch
Bringen Sie vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche oder anwaltliche Schreiben und – bei Unterhaltsfragen – aktuelle Einkommensnachweise mit. Vertrauliche Unterlagen sollten nicht unverschlüsselt über ein Kontaktformular versandt werden.
Nach einer Trennung zuerst Struktur schaffen
Eine Trennung verbindet persönliche, wirtschaftliche und kindschaftsrechtliche Fragen. Zunächst sollte geklärt werden, ob dringender Schutzbedarf besteht, wie die Betreuung der Kinder organisiert ist, wer die Wohnung nutzt und welche laufenden Zahlungen gesichert werden müssen. Dauerhafte Vereinbarungen sollten erst getroffen werden, wenn ihre rechtlichen und finanziellen Folgen nachvollziehbar sind.
Kinder: Sorge, Umgang und Lebensmittelpunkt
Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl. Für eine tragfähige Lösung sind konkrete Angaben zum Alltag, zu Schule oder Kita, Betreuung, Kommunikation und Entfernung zwischen den Haushalten hilfreicher als pauschale Vorwürfe. Sorge, Umgang und Aufenthaltsbestimmungsrecht sind dabei rechtlich unterschiedliche Fragen.
Unterhalt, Vermögen und Versorgung
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und möglicher nachehelicher Unterhalt beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen. Einkommen, Betreuung, Wohnvorteil, Verbindlichkeiten und Auskunftsansprüche können eine Rolle spielen. Bei einer Scheidung kommen Versorgungsausgleich, Zugewinn, Hausrat und gegebenenfalls Immobilien oder Unternehmen hinzu.
Einvernehmliche Regelung oder Gericht
Eine klare Vereinbarung kann Belastungen und Kosten verringern, wenn sie vollständig, verständlich und rechtlich belastbar ist. Ist eine Einigung nicht möglich oder besteht akuter Handlungsbedarf, werden Antrag, Beweise und mögliche gerichtliche Folgen vorbereitet. Bei Auslandsbezug sind zusätzlich Zuständigkeit, anwendbares Recht und Anerkennung zu prüfen.
- Scheidung und Ablauf
- Trennungsjahr und Vereinbarung
- Unterhalt
- Internationales Familienrecht
- Gewaltschutz
- Wechselmodell
Verfahren und Finanzierung
Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht
Familienrechtliche Mandate können bei Vorliegen der Voraussetzungen auch im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe übernommen werden. Dafür werden Angaben zu Einkommen, Vermögen, Belastungen und den Erfolgsaussichten des beabsichtigten Vorgehens benötigt. Eine Bewilligung bedeutet nicht in jeder Konstellation endgültige Kostenfreiheit; Raten, Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse und die Kosten der Gegenseite sind gesondert zu betrachten.
Eigenständige Interessenvertretung
In Sorge- und Umgangsverfahren kann ein sachlicher Austausch mit Jugendamt oder Verfahrensbeistand zu einer tragfähigen Lösung beitragen. Die anwaltliche Aufgabe bleibt jedoch die unabhängige Wahrnehmung der Interessen des eigenen Mandanten – erforderlichenfalls auch gegenüber abweichenden Einschätzungen anderer Beteiligter.