Vom Trennungsjahr bis zum Beschluss
Das Scheidungsverfahren Schritt für Schritt
- Voraussetzungen klären: Trennungszeitpunkt, gewöhnlicher Aufenthalt und internationale Bezüge erfassen.
- Antrag vorbereiten: Heiratsurkunde, Anschriften, Angaben zu Kindern und Versorgungsanrechte zusammenstellen.
- Versorgungsausgleich: Fragebögen und Kontenklärung früh und vollständig bearbeiten.
- Folgesachen ordnen: Unterhalt, Zugewinn, Ehewohnung, Hausrat und Kinderfragen müssen nicht automatisch alle im Scheidungsverbund entschieden werden.
Ein Anwalt für beide Ehegatten?
Ein Rechtsanwalt vertritt nicht beide Seiten mit möglicherweise unterschiedlichen Interessen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann es genügen, dass nur die antragstellende Person anwaltlich vertreten ist und die andere dem Antrag zustimmt. Sobald eigene Anträge oder Regelungen erforderlich werden, muss die jeweilige Interessenlage gesondert geprüft werden.
Kosten und Rechtskraft
Gerichts- und Anwaltskosten richten sich regelmäßig nach dem Verfahrenswert. Bei geringen finanziellen Möglichkeiten kann Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen. Ob und wann ein Scheidungsbeschluss rechtskräftig wird, hängt unter anderem von Zustellung und möglichen Rechtsmitteln ab.
- Heiratsurkunde
- Trennungsdatum und Anschriften
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Renten- und Versorgungsunterlagen
Gesetzliche Grundlagen
§ 1565 BGB – Scheitern der Ehe · § 1566 BGB – Vermutung des Scheiterns