Voraussetzungen und Ablauf
In der Regel setzt die Scheidung das Scheitern der Ehe und ein Trennungsjahr voraus. Der Scheidungsantrag wird durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
Was zusätzlich zu klären sein kann
- Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht
- Ehewohnung und Hausrat
- Zugewinnausgleich und Vermögen
- Versorgungsausgleich
- Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht
Benötigte Unterlagen
Üblicherweise werden Heiratsurkunde, Angaben zur Trennung, Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder und Unterlagen zu Einkommen und Altersvorsorge benötigt. Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, klären wir im Erstgespräch.
Häufige Fragen
Brauchen beide Ehepartner einen Anwalt?
Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Der andere Ehepartner benötigt nicht zwingend eine eigene Vertretung, solange keine eigenen Anträge gestellt werden. Eine gemeinsame anwaltliche Vertretung beider Seiten ist wegen möglicher Interessenkonflikte nicht möglich.
Was kostet eine Scheidung?
Die gesetzlichen Gebühren hängen insbesondere von Einkommen, Vermögen und Umfang der Folgesachen ab. Eine konkrete Einschätzung ist nach Aufnahme der Eckdaten möglich.