Welche Anrechte eine Rolle spielen können
- gesetzliche Rentenversicherung
- Beamten- oder berufsständische Versorgung
- betriebliche Altersversorgung
- private Renten- und Invaliditätsvorsorge
- bestimmte ausländische oder überstaatliche Versorgungen
Fragebögen sorgfältig ausfüllen
Versorgungsträger, Versicherungsnummern und Beschäftigungszeiten müssen vollständig angegeben werden. Fehlende Kontenklärung oder ausländische Anrechte können das Verfahren verzögern und besondere Ausgleichsfragen auslösen.
Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich grundsätzlich nur auf Antrag statt. Vereinbarungen über Ausschluss oder Abänderung unterliegen Form- und Inhaltskontrollen.
Entscheidung prüfen
Ausgleichswert, Teilungsart, Kosten des Versorgungsträgers und Auswirkungen auf die eigene Vorsorge sollten nachvollzogen werden. Nicht jedes Anrecht wird sofort oder in derselben Form geteilt.