URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Familie über Grenzen hinweg

Internationales Familienrecht früh einordnen.

Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Eheschließungsort und vorhandene Entscheidungen können Zuständigkeit und anwendbares Recht beeinflussen.

Typische Konstellationen

  • Ehe oder Scheidung in einem anderen Staat
  • Ehegatten oder Kinder leben in verschiedenen Ländern
  • Unterhalt, Vermögen oder Rentenanrechte im Ausland
  • geplanter Umzug eines Elternteils mit dem Kind
  • Anerkennung oder Vollstreckung ausländischer Entscheidungen
  • Auswirkungen der Trennung auf den Aufenthaltstitel

Zuerst Zuständigkeit und Recht prüfen

Bevor ein Antrag gestellt oder eine Vereinbarung geschlossen wird, muss geklärt werden, welches Gericht zuständig ist und welches Recht es anwendet. Parallelverfahren in mehreren Staaten können erhebliche Risiken verursachen.

Unterlagen

Benötigt werden regelmäßig Urkunden, Melde- und Aufenthaltsnachweise, ausländische Entscheidungen, Angaben zu Staatsangehörigkeiten und eine vollständige Chronologie der Wohnorte. Übersetzungen oder Echtheitsnachweise können erforderlich sein.

Schnittstelle zum Aufenthaltsrecht

Trennung, Sorgerecht und familiäre Bindungen können aufenthaltsrechtliche Folgen haben. Familien- und Ausländerrecht sollten dann gemeinsam betrachtet werden.