URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Ausländerrecht · Familie

Familiennachzug sorgfältig vorbereiten.

Familienbeziehung, Aufenthaltsstatus, Lebensunterhalt, Wohnraum und Sprachkenntnisse können für das Verfahren maßgeblich sein.

Wer nachziehen kann

Die Voraussetzungen unterscheiden sich danach, ob Ehepartner, minderjährige Kinder, Eltern oder andere Angehörige nachziehen und welchen Status die bereits in Deutschland lebende Person besitzt.

Typische Verfahrensfragen

  • Visumantrag bei der zuständigen Auslandsvertretung
  • Nachweis von Ehe oder Abstammung
  • Deutschkenntnisse und mögliche Ausnahmen
  • Lebensunterhalt und Wohnraum
  • Beteiligung der Ausländerbehörde
  • Lange Bearbeitungszeit oder Ablehnung

Bei Verzögerung oder Ablehnung

Die Begründung und Verfahrensakte sollten geprüft werden. Abhängig von Verfahrensstand und Rechtsbehelfsbelehrung kommen unterschiedliche rechtliche Schritte in Betracht.

Häufige Fragen

Kann der Antrag direkt in Deutschland gestellt werden?

Das hängt von Staatsangehörigkeit, vorhandenem Aufenthaltstitel und den Umständen ab. Häufig ist grundsätzlich ein Visumverfahren aus dem Ausland vorgesehen.

Was ist bei minderjährigen Kindern wichtig?

Alter, Sorgerecht, Zustimmung weiterer Sorgeberechtigter und der Status der Bezugsperson können entscheidend sein.