Wer nachziehen kann
Die Voraussetzungen unterscheiden sich danach, ob Ehepartner, minderjährige Kinder, Eltern oder andere Angehörige nachziehen und welchen Status die bereits in Deutschland lebende Person besitzt.
Typische Verfahrensfragen
- Visumantrag bei der zuständigen Auslandsvertretung
- Nachweis von Ehe oder Abstammung
- Deutschkenntnisse und mögliche Ausnahmen
- Lebensunterhalt und Wohnraum
- Beteiligung der Ausländerbehörde
- Lange Bearbeitungszeit oder Ablehnung
Bei Verzögerung oder Ablehnung
Die Begründung und Verfahrensakte sollten geprüft werden. Abhängig von Verfahrensstand und Rechtsbehelfsbelehrung kommen unterschiedliche rechtliche Schritte in Betracht.
Häufige Fragen
Kann der Antrag direkt in Deutschland gestellt werden?
Das hängt von Staatsangehörigkeit, vorhandenem Aufenthaltstitel und den Umständen ab. Häufig ist grundsätzlich ein Visumverfahren aus dem Ausland vorgesehen.
Was ist bei minderjährigen Kindern wichtig?
Alter, Sorgerecht, Zustimmung weiterer Sorgeberechtigter und der Status der Bezugsperson können entscheidend sein.
Antrag planbar machen
Bezugsperson, Familienverhältnis und Status zuerst klären
Die Voraussetzungen unterscheiden sich danach, ob zu deutschen, unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigten oder drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern nachgezogen werden soll. Auch Ehegatten-, Kinder- und Elternnachzug folgen nicht demselben Prüfprogramm.
- Verfahren belegen: Antrag, Terminbuchung und jede Nachreichung mit Datum speichern.
- Urkunden prüfen: Personenstandsurkunden, Übersetzungen und gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise vollständig vorbereiten.
- Änderungen mitteilen: Neuer Pass, Geburt, Umzug oder geänderter Status können bedeutsam sein.
Bei Verzögerung oder Ablehnung sind Aktenstand, Begründung, Zustellung und richtige Verfahrensart zu prüfen. Allgemeine Aussagen zu Sprache, Lebensunterhalt oder Wohnraum ersetzen keine Prüfung des konkreten Nachzugsfalls.
Sprachnachweis
A1 ist keine schematische Voraussetzung für jeden Nachzug
Ob vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssen, hängt insbesondere von der Art des Nachzugs und vom Status der Bezugsperson ab. Bei bestimmten Personengruppen oder besonderen Umständen können gesetzliche Ausnahmen in Betracht kommen. Die Ausnahme muss im konkreten Verfahren nachvollziehbar dargelegt und belegt werden.
Bemühungen und Hindernisse dokumentieren
Wenn Spracherwerb oder Prüfungsteilnahme nicht möglich oder nicht zumutbar war, sind Kursanmeldungen, Prüfungsversuche, Erreichbarkeit von Angeboten und gegebenenfalls medizinische Unterlagen wichtig. Eine Ablehnung sollte anhand ihrer tatsächlichen und rechtlichen Begründung geprüft werden.