Eigenständiges Aufenthaltsrecht
Zu prüfen sind Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland, aktueller Titel und mögliche besondere Härtegründe. Auch gemeinsame Kinder können rechtlich bedeutsam sein.
Wichtige Nachweise
- Pass und Aufenthaltstitel
- Heiratsurkunde und Meldedaten
- Nachweise zum Beginn der Trennung
- Angaben zu Kindern, Umgang und Sorge
- bei Härtefällen geeignete Schutz- und Beratungsnachweise
Behördliche Anhörung ernst nehmen
Vor einer Erklärung gegenüber der Ausländerbehörde sollte der zeitliche Ablauf vollständig und widerspruchsfrei aufgearbeitet werden.
Eigenständiger Aufenthalt
Trennungszeitpunkt und bisheriges Zusammenleben belegen
Bei einem Aufenthalt über die Ehe ist nicht allein das Datum der Scheidung entscheidend. Maßgeblich sein können Dauer und tatsächliche Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland, der genaue Trennungszeitpunkt und der Status des Ehepartners. Meldeadresse und tatsächliche Lebensverhältnisse sind dabei nicht immer identisch.
Härtefälle und andere Aufenthaltszwecke
Besondere Belastungen, insbesondere häusliche Gewalt, können eine eigenständige Bewertung erfordern. Daneben sollte rechtzeitig geprüft werden, ob Beschäftigung, Ausbildung, Kinder oder ein bereits erfüllter Daueraufenthalt einen anderen Weg eröffnen. Familiengerichtliche und ausländerrechtliche Angaben müssen zeitlich stimmig bleiben.
- frühere und aktuelle Meldenachweise
- Ehe- und Aufenthaltsunterlagen
- Nachweise zum Zusammenleben
- Arbeit, Ausbildung oder Kinder