URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Ausländerrecht · Behörde

Wenn die Ausländerbehörde nicht entscheidet.

Bleibt ein vollständiger Antrag über längere Zeit unbearbeitet, kann eine Untätigkeitsklage in Betracht kommen. Vorher sollten Verfahrensstand, Unterlagen und mögliche Verzögerungsgründe geprüft werden.

Nicht jede Wartezeit genügt

Entscheidend sind Antrag, Vollständigkeit, bisheriger Schriftverkehr, Zeitablauf und ein möglicher sachlicher Grund für die Verzögerung.

Voraussetzungen

Eine Untätigkeitsklage soll eine behördliche Entscheidung herbeiführen. Sie ersetzt nicht automatisch die inhaltliche Prüfung des beantragten Aufenthaltsrechts. Maßgeblich sind die konkrete Verfahrenslage und die gesetzlichen Voraussetzungen.

Vorbereitung

Benötigt werden Antrag und Eingangsbestätigung, sämtliche Nachforderungen, eingereichte Nachweise, Terminmitteilungen und die Kommunikation mit der Behörde. Eine chronologische Übersicht erleichtert die Bewertung.

Dringende Situationen

Drohen Arbeitsplatzverlust, Reiseprobleme oder andere erhebliche Nachteile, ist zusätzlich zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz erforderlich und möglich ist.

Häufige Fragen

Führt die Klage sofort zur Aufenthaltserlaubnis?

Nein. Sie zielt zunächst auf eine Entscheidung. Ob der Antrag inhaltlich erfolgreich ist, richtet sich nach den jeweiligen Voraussetzungen.

Kann die Behörde während des Verfahrens entscheiden?

Ja. Welche Folgen das für das gerichtliche Verfahren und die Kosten hat, muss anschließend eingeordnet werden.

Erfolgsaussichten und Kosten

Vor einer Klage werden Aktenstand, sachlicher Grund der Verzögerung und Kostenrisiko geprüft. Zu den Kosten →

LEA und andere Ausländerbehörden

Untätigkeitsklagen auch außerhalb Berlins

Die Kanzlei führt Untätigkeitsklagen gegen das Berliner Landesamt für Einwanderung und gegen andere Ausländerbehörden, wenn eine Entscheidung trotz entscheidungsreifem Antrag ausbleibt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Klage wird nicht allein nach Zeitablauf empfohlen: Zunächst sind Antrag, Vollständigkeit, Eingangsbeleg, Nachreichungen und mögliche sachliche Gründe der Verzögerung zu prüfen.

Vor Einleitung des Verfahrens werden Ziel, aktueller Behördenstand, zuständiges Gericht, Kosten und mögliche Alternativen besprochen.