Entscheidend sind Antrag, Vollständigkeit, bisheriger Schriftverkehr, Zeitablauf und ein möglicher sachlicher Grund für die Verzögerung.
Voraussetzungen
Eine Untätigkeitsklage soll eine behördliche Entscheidung herbeiführen. Sie ersetzt nicht automatisch die inhaltliche Prüfung des beantragten Aufenthaltsrechts. Maßgeblich sind die konkrete Verfahrenslage und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Vorbereitung
Benötigt werden Antrag und Eingangsbestätigung, sämtliche Nachforderungen, eingereichte Nachweise, Terminmitteilungen und die Kommunikation mit der Behörde. Eine chronologische Übersicht erleichtert die Bewertung.
Dringende Situationen
Drohen Arbeitsplatzverlust, Reiseprobleme oder andere erhebliche Nachteile, ist zusätzlich zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz erforderlich und möglich ist.
Häufige Fragen
Führt die Klage sofort zur Aufenthaltserlaubnis?
Nein. Sie zielt zunächst auf eine Entscheidung. Ob der Antrag inhaltlich erfolgreich ist, richtet sich nach den jeweiligen Voraussetzungen.
Kann die Behörde während des Verfahrens entscheiden?
Ja. Welche Folgen das für das gerichtliche Verfahren und die Kosten hat, muss anschließend eingeordnet werden.