Formen des Unterhalts
- Kindesunterhalt
- Trennungsunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt
- Unterhalt für nicht verheiratete Eltern
- Elternunterhalt
Auskunft und Berechnung
Unterhaltsansprüche setzen regelmäßig Auskünfte zu Einkommen und Vermögen voraus. Bei der Berechnung können etwa Erwerbseinkommen, Sozialleistungen, Wohnvorteile, berufsbedingte Aufwendungen, Schulden und weitere Unterhaltspflichten relevant sein.
Geltendmachung und Abwehr
Unterhalt sollte rechtzeitig und nachweisbar geltend gemacht werden. Umgekehrt müssen unzutreffende Berechnungen oder nicht mehr aktuelle Titel fachgerecht überprüft werden.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Regelmäßig Einkommensnachweise, Steuerbescheide, Nachweise zu Versicherungen, Wohnkosten und bestehenden Verpflichtungen.
Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden?
Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Zeitpunkt einer wirksamen Aufforderung kann daher entscheidend sein.