Keine vorschnelle Einlassung
Zeugenaussagen, Videos, Nachrichten und medizinische Befunde können ein Geschehen unterschiedlich erscheinen lassen. Vor einer Erklärung sollte der Akteninhalt bekannt sein.
Was geprüft wird
- objektiver Ablauf und Tatbeteiligung
- Vorsatz, Fahrlässigkeit und Verletzungsfolgen
- Notwehr oder Nothilfe
- gefährliche Begehungsweise und Beteiligung mehrerer Personen
- mögliche Verfahrensbeendigung und Rechtsfolgen
Beweismittel erhalten
Notieren Sie zeitnah den Ablauf, sichern Sie Nachrichten und benennen Sie mögliche Zeugen. Verändern oder veröffentlichen Sie keine Aufnahmen.
Offizielle Grundlage
Der erforderliche Aufwand wird nach Aktenlage und Verfahrensstand eingeordnet. Zu den Kosten →
Beweislage rekonstruieren
Ablauf, Verletzung und Beteiligung nicht vermischen
Bei Auseinandersetzungen unterscheiden sich die Schilderungen häufig erheblich. Zu klären sind Beginn und Verlauf, Anzahl der Beteiligten, mögliche Notwehr, eingesetzte Gegenstände und die konkrete Verursachung einer Verletzung. Ärztliche Befunde belegen Verletzungen, beantworten aber nicht automatisch alle Fragen zum Ablauf.
- Beweise erhalten: Fotos, Nachrichten, Zeugenkontakte und mögliche Videoquellen sichern.
- Keine Abstimmung: Beteiligte oder Zeugen nicht zu gemeinsamen Aussagen drängen.
- Akteneinsicht abwarten: Eine Einlassung erst mit Kenntnis der Vorwürfe planen.
Neben dem Strafverfahren können Schmerzensgeld, Kontaktverbote oder berufliche und aufenthaltsrechtliche Folgen entstehen.