URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Fachanwalt für Strafrecht · Akutfall

Haftbefehl und Untersuchungshaft – sofort verteidigen.

Eine Inhaftierung erfordert schnelle Akteneinsicht und eine gezielte Prüfung von Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit.

Für Angehörige

Nennen Sie vollständigen Namen, Geburtsdatum, Haftanstalt, Aktenzeichen und Zeitpunkt der Festnahme. Besprechen Sie keine Tatdetails über überwachte Kommunikationswege.

Voraussetzungen des Haftbefehls

Zu prüfen sind dringender Tatverdacht, ein gesetzlicher Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit. Die tatsächliche Aktenlage ist entscheidend.

Haftprüfung und Haftbeschwerde

Welcher Rechtsbehelf sinnvoll ist, hängt von Ermittlungsstand, Beweisen und möglichen milderen Maßnahmen ab. Eine vorschnelle Einlassung kann die Verteidigung erschweren.

Außervollzugsetzung

Auflagen wie Meldepflichten, Sicherheitsleistung oder Aufenthaltsbeschränkungen können je nach Lage als mildere Mittel in Betracht kommen.

Verteidigung in Haft

Die Kommunikation mit dem Verteidiger ist besonders wichtig, weil Haftbedingungen und beschleunigte Verfahrensabläufe zusätzlichen Druck erzeugen.

Verteidigung und Pflichtverteidigung

Eine Beiordnung bedeutet nicht automatisch Kostenfreiheit. Pflichtverteidigung verstehen →

Was jetzt wichtig ist

Die ersten Schritte bei einer Festnahme

  1. Keine Sacheinlassung: Beschuldigte müssen den Vorwurf nicht spontan erklären.
  2. Fundort klären: Angehörige sollten Haftanstalt, Aktenzeichen und zuständiges Gericht erfragen.
  3. Unterlagen sichern: Haftbefehl und gerichtliche Mitteilungen vollständig weitergeben.

Bei der Haftentscheidung werden Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit geprüft. Persönliche Bindungen, Wohnsitz, Arbeit und mögliche Auflagen können für mildere Maßnahmen relevant sein, ersetzen aber nicht die Auseinandersetzung mit der Akte.

Persönlicher Kontakt in Haft

Besuche in Untersuchungshaft und Strafhaft

Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich besucht Mandanten auch in Untersuchungshaft und Strafhaft. Vor der Übernahme werden Haftanstalt, Aktenzeichen, Verfahrensstand, Besuchsmöglichkeiten und Vergütung geklärt. Eine Tätigkeit kann aufgrund einer Vergütungsvereinbarung oder im Rahmen einer gerichtlichen Beiordnung erfolgen.

Angehörige können bei der ersten Anfrage vollständigen Namen, Geburtsdatum, Haftanstalt, Zeitpunkt der Festnahme und – soweit vorhanden – das Aktenzeichen nennen. Einzelheiten zum Tatvorwurf sollten nicht über möglicherweise überwachte Kommunikationswege erörtert werden.