Keine spontanen Erklärungen, keine Zugangsdaten freiwillig herausgeben und den Ablauf sachlich dokumentieren.
Beschluss zeigen lassen
Prüfen Sie Name, Anschrift, Tatvorwurf und gesuchte Gegenstände. Lassen Sie sich eine Ausfertigung sowie später das Sicherstellungsverzeichnis geben.
Beschlagnahme dokumentieren
Notieren Sie Beamte, Beginn, Ende, Räume und mitgenommene Gegenstände. Einer freiwilligen Sicherstellung sollte nicht vorschnell zugestimmt werden.
Verteidigung und Akteneinsicht
Erst nach Akteneinsicht lässt sich die Lage belastbar bewerten. Bis dahin ist Schweigen regelmäßig der sicherste Schritt.
Während und nach der Durchsuchung
Ruhe bewahren und den Ablauf dokumentieren
Betroffene sollten keinen Widerstand leisten und keine Sacheinlassung abgeben. Durchsuchungsbeschluss, Anlass, betroffene Räume, anwesende Personen und Beginn sowie Ende der Maßnahme sollten festgehalten werden. Einer freiwilligen Durchsicht oder Sicherstellung muss nicht vorschnell zugestimmt werden.
Beschlagnahmte Geräte und Daten
Das Sicherstellungsverzeichnis muss kontrolliert und aufbewahrt werden. Bei Telefonen, Computern oder Unternehmensdaten stellen sich Fragen zu Umfang, Auswertung, beruflicher Vertraulichkeit und Rückgabe. Dateien dürfen weder gelöscht noch nachträglich verändert werden.