URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Strafrecht · Akutfall

Hausdurchsuchung: ruhig bleiben, nichts erklären.

Widersetzen Sie sich nicht körperlich. Machen Sie keine Angaben zur Sache und verlangen Sie unverzüglich anwaltlichen Kontakt.

Jetzt wichtig:

Keine spontanen Erklärungen, keine Zugangsdaten freiwillig herausgeben und den Ablauf sachlich dokumentieren.

Beschluss zeigen lassen

Prüfen Sie Name, Anschrift, Tatvorwurf und gesuchte Gegenstände. Lassen Sie sich eine Ausfertigung sowie später das Sicherstellungsverzeichnis geben.

Beschlagnahme dokumentieren

Notieren Sie Beamte, Beginn, Ende, Räume und mitgenommene Gegenstände. Einer freiwilligen Sicherstellung sollte nicht vorschnell zugestimmt werden.

Verteidigung und Akteneinsicht

Erst nach Akteneinsicht lässt sich die Lage belastbar bewerten. Bis dahin ist Schweigen regelmäßig der sicherste Schritt.

Während und nach der Durchsuchung

Ruhe bewahren und den Ablauf dokumentieren

Betroffene sollten keinen Widerstand leisten und keine Sacheinlassung abgeben. Durchsuchungsbeschluss, Anlass, betroffene Räume, anwesende Personen und Beginn sowie Ende der Maßnahme sollten festgehalten werden. Einer freiwilligen Durchsicht oder Sicherstellung muss nicht vorschnell zugestimmt werden.

Beschlagnahmte Geräte und Daten

Das Sicherstellungsverzeichnis muss kontrolliert und aufbewahrt werden. Bei Telefonen, Computern oder Unternehmensdaten stellen sich Fragen zu Umfang, Auswertung, beruflicher Vertraulichkeit und Rückgabe. Dateien dürfen weder gelöscht noch nachträglich verändert werden.