URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Strafrecht · Notwendige Verteidigung

Pflichtverteidigung frühzeitig klären.

In gesetzlich bestimmten Fällen ist eine Verteidigung notwendig. Auch dann können Beschuldigte grundsätzlich einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens benennen.

Gerichtliche Frist beachten

Wenn Sie zur Benennung eines Verteidigers aufgefordert wurden, notieren Sie die Frist und nehmen Sie möglichst sofort Kontakt auf.

Wann kommt eine Beiordnung in Betracht?

Maßgeblich sind unter anderem Schwere des Vorwurfs, drohende Rechtsfolgen, Untersuchungshaft, Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage und die Fähigkeit zur eigenen Verteidigung. Die Voraussetzungen müssen im konkreten Verfahren geprüft werden.

Wahl des Verteidigers

Das Gericht kann Gelegenheit geben, einen gewünschten Verteidiger zu benennen. Erfolgt keine rechtzeitige Benennung, kann das Gericht selbst auswählen. Eine frühe Abstimmung ist deshalb sinnvoll.

Kosten

Die Staatskasse trägt zunächst die gesetzlichen Gebühren der beigeordneten Verteidigung. Je nach Verfahrensausgang können Kosten später auferlegt werden; zusätzliche Honorarvereinbarungen sind gesondert zu besprechen.

Häufige Fragen

Ist ein Pflichtverteidiger kostenlos?

Nicht zwingend. Die Staatskasse zahlt zunächst, bei einer Verurteilung können Verfahrenskosten jedoch auferlegt werden.

Kann ich meinen bisherigen Anwalt benennen?

Grundsätzlich kann ein gewünschter Verteidiger benannt werden. Ob die Beiordnung erfolgt, entscheidet das zuständige Gericht.