Der Einspruch muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden. Entscheidend ist das konkrete Zustellungsdatum.
Was ein Strafbefehl bedeutet
Das Gericht setzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Rechtsfolge fest, ohne zunächst öffentlich zu verhandeln. Wird kein wirksamer Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Prüfung vor dem Einspruch
- Tatvorwurf und Beweislage
- Höhe und Berechnung einer Geldstrafe
- Mögliche Auswirkungen auf Führungszeugnis, Beruf oder Aufenthalt
- Beschränkung des Einspruchs auf bestimmte Punkte
- Risiken und Chancen einer Hauptverhandlung
Akteneinsicht
Die Ermittlungsakte ist die Grundlage für eine belastbare Verteidigungsentscheidung. Ein vorsorglicher Einspruch kann erforderlich sein, um die Frist zu sichern; das weitere Vorgehen wird anschließend festgelegt.
Gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung
Vorwurf, Rechtsfolge und Zustellung gemeinsam prüfen
Ein Strafbefehl kann Geldstrafe und weitere Folgen enthalten. Zahl und Höhe der Tagessätze, Fahrerlaubnismaßnahmen, Einziehung sowie mögliche Auswirkungen auf Beruf oder Aufenthalt müssen getrennt bewertet werden. Wird er rechtskräftig, wirkt er grundsätzlich wie ein Urteil.
Einspruch bewusst gestalten
Die Einspruchsfrist ist kurz. Ob ein vollständiger oder beschränkter Einspruch sinnvoll ist, hängt von Akte, Verteidigungsziel und möglichen Risiken ab. Einkommen und persönliche Verhältnisse können für die Tagessatzhöhe wichtig sein; eine bloße Ratenzahlung ändert die Verurteilung nicht.