URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Strafrecht · Einspruch

Strafbefehl erhalten? Die Frist läuft bereits.

Ein Strafbefehl kann ohne vorherige Hauptverhandlung rechtskräftig werden. Vor einer Entscheidung über den Einspruch sollten Akte, Vorwurf und Folgen geprüft werden.

Frist beachten:

Der Einspruch muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden. Entscheidend ist das konkrete Zustellungsdatum.

Was ein Strafbefehl bedeutet

Das Gericht setzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Rechtsfolge fest, ohne zunächst öffentlich zu verhandeln. Wird kein wirksamer Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Prüfung vor dem Einspruch

  • Tatvorwurf und Beweislage
  • Höhe und Berechnung einer Geldstrafe
  • Mögliche Auswirkungen auf Führungszeugnis, Beruf oder Aufenthalt
  • Beschränkung des Einspruchs auf bestimmte Punkte
  • Risiken und Chancen einer Hauptverhandlung

Akteneinsicht

Die Ermittlungsakte ist die Grundlage für eine belastbare Verteidigungsentscheidung. Ein vorsorglicher Einspruch kann erforderlich sein, um die Frist zu sichern; das weitere Vorgehen wird anschließend festgelegt.

Gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung

Vorwurf, Rechtsfolge und Zustellung gemeinsam prüfen

Ein Strafbefehl kann Geldstrafe und weitere Folgen enthalten. Zahl und Höhe der Tagessätze, Fahrerlaubnismaßnahmen, Einziehung sowie mögliche Auswirkungen auf Beruf oder Aufenthalt müssen getrennt bewertet werden. Wird er rechtskräftig, wirkt er grundsätzlich wie ein Urteil.

Einspruch bewusst gestalten

Die Einspruchsfrist ist kurz. Ob ein vollständiger oder beschränkter Einspruch sinnvoll ist, hängt von Akte, Verteidigungsziel und möglichen Risiken ab. Einkommen und persönliche Verhältnisse können für die Tagessatzhöhe wichtig sein; eine bloße Ratenzahlung ändert die Verurteilung nicht.