URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Fachanwalt für Strafrecht · Fristsache

Urteil erhalten – Rechtsmittel sofort prüfen.

Für Berufung und Revision gelten kurze Fristen. Zustellung, Verkündung und Art des Urteils bestimmen das weitere Vorgehen.

Frist nicht abwarten

Notieren Sie Datum der Urteilsverkündung und jeder Zustellung. Reichen Sie keine eigene Begründung ein, bevor die Strategie geklärt ist.

Berufung

In der Berufung kann eine neue Tatsachen- und Beweisverhandlung stattfinden. Umfang und Ziel des Rechtsmittels müssen anhand Urteil, Akte und Verfahrensrisiko bestimmt werden.

Revision

Die Revision prüft Rechtsfehler. Dafür müssen Urteil und Verfahrensablauf präzise analysiert und formelle Anforderungen strikt eingehalten werden.

Risiken und Ziele

Freispruch, geringere Rechtsfolgen oder die Korrektur eines Verfahrensfehlers können mögliche Ziele sein. Zulässigkeit, Erfolgsaussicht, Kosten und Verschlechterungsrisiken sind vorab zu besprechen.

Nach dem Urteil

Frist, Ziel und Rechtsmittel trennen

Nach der Verkündung sollten Urteil, Sitzungsprotokoll und vorhandene Notizen gesichert werden. Rechtsmittelfristen können sehr kurz sein. Ob Berufung oder Revision eröffnet und sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Gericht, dem Verfahrensgang und dem konkreten Angriffsziel ab.

  1. Frist notieren: Verkündung und Zustellung mit Datum dokumentieren.
  2. Nichts vorschnell beschränken: Umfang und Ziel erst nach Beratung festlegen.
  3. Unterlagen bündeln: Urteil, Anklage, frühere Entscheidungen und Verteidigungsunterlagen bereithalten.

In der Berufung kann eine erneute Tatsachenprüfung möglich sein. Die Revision kontrolliert Rechtsfehler und ist an besondere Begründungsanforderungen gebunden. Eine realistische Prüfung umfasst deshalb Chancen, Risiken und mögliche Kosten.