Jugendliche und Heranwachsende
Für Jugendliche gilt Jugendstrafrecht. Bei Heranwachsenden muss geprüft werden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist.
Vorladung und Aussage
Auch junge Beschuldigte haben ein Schweigerecht. Eltern sollten keine spontane Einlassung vorbereiten, bevor Akteneinsicht erfolgt und die Verteidigung abgestimmt ist.
Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe befasst sich mit persönlicher Entwicklung und Lebensumständen. Gespräche sollten ernst genommen und in die Gesamtstrategie eingeordnet werden.
Mögliche Reaktionen
Das Jugendstrafrecht kennt erzieherisch ausgerichtete Maßnahmen, Auflagen, Jugendarrest und Jugendstrafe. Ziel und Risiko hängen stark vom Einzelfall und bisherigen Verlauf ab.
Häufige Fragen
Dürfen Eltern bei der Vernehmung dabei sein?
Eltern haben besondere Verfahrensrechte. Wie sie sinnvoll wahrgenommen werden, sollte mit der Verteidigung abgestimmt werden.
Bleibt eine Jugendstrafsache im Führungszeugnis?
Eintragung und spätere Auskunft hängen von Art und Höhe der Entscheidung sowie den gesetzlichen Registerregeln ab.