URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Fachanwalt für Strafrecht · Jugendliche

Jugendstrafrecht verlangt eine eigene Strategie.

Neben dem Tatvorwurf stehen Entwicklung, Erziehung und die persönliche Situation des jungen Menschen im Mittelpunkt.

Jugendliche und Heranwachsende

Für Jugendliche gilt Jugendstrafrecht. Bei Heranwachsenden muss geprüft werden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist.

Vorladung und Aussage

Auch junge Beschuldigte haben ein Schweigerecht. Eltern sollten keine spontane Einlassung vorbereiten, bevor Akteneinsicht erfolgt und die Verteidigung abgestimmt ist.

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe befasst sich mit persönlicher Entwicklung und Lebensumständen. Gespräche sollten ernst genommen und in die Gesamtstrategie eingeordnet werden.

Mögliche Reaktionen

Das Jugendstrafrecht kennt erzieherisch ausgerichtete Maßnahmen, Auflagen, Jugendarrest und Jugendstrafe. Ziel und Risiko hängen stark vom Einzelfall und bisherigen Verlauf ab.

Häufige Fragen

Dürfen Eltern bei der Vernehmung dabei sein?

Eltern haben besondere Verfahrensrechte. Wie sie sinnvoll wahrgenommen werden, sollte mit der Verteidigung abgestimmt werden.

Bleibt eine Jugendstrafsache im Führungszeugnis?

Eintragung und spätere Auskunft hängen von Art und Höhe der Entscheidung sowie den gesetzlichen Registerregeln ab.