URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Fachanwalt für Strafrecht · Drogenstrafrecht

Vorwurf wegen Betäubungsmitteln oder Cannabis.

Substanz, Menge, Wirkstoff, Besitzverhältnisse und behauptete Tathandlung können die rechtliche Bewertung erheblich verändern.

Schweigen und Akteneinsicht

Machen Sie keine Angaben zu Herkunft, anderen Personen oder Konsum, bevor die Ermittlungsakte geprüft wurde.

Vorwurf konkret einordnen

Zwischen Besitz, Erwerb, Einfuhr, Abgabe und Handel bestehen erhebliche Unterschiede. Für Cannabis und andere Substanzen gelten teilweise unterschiedliche Regelungen.

Durchsuchung und Auswertung

Neben gefundenen Stoffen können Telefone, Chats, Geldbewegungen und Aussagen Dritter ausgewertet werden. Rechtmäßigkeit und Beweiswert sind gesondert zu prüfen.

Menge und Wirkstoff

Nicht nur das Bruttogewicht, sondern je nach Tatbestand auch Wirkstoff und weitere Umstände können für Strafrahmen und Verfahrensstrategie entscheidend sein.

Therapie und persönliche Situation

Abhängigkeit, Behandlung und stabile Lebensverhältnisse können für den weiteren Verfahrensweg Bedeutung gewinnen. Maßnahmen sollten gezielt und nicht nur taktisch begonnen werden.

Vorwurf genau eingrenzen

Substanz, Menge und Tatbeitrag getrennt prüfen

Besitz, Erwerb, Abgabe, Handel und Einfuhr sind unterschiedliche Vorwürfe. Maßgeblich sind nicht nur Art und Menge einer Substanz, sondern auch Zuordnung, Kommunikationsdaten, Geldflüsse und der behauptete persönliche Beitrag. Für Cannabis gelten teilweise besondere Regelungen; eine pauschale Gleichbehandlung aller Stoffe wäre daher falsch.

  1. Schweigen: Keine Erklärung zu Eigentum, Kontakten oder Konsum ohne Aktenkenntnis.
  2. Durchsuchung dokumentieren: Beschluss und Verzeichnis sichergestellter Sachen aufbewahren.
  3. Nebenfolgen erkennen: Fahrerlaubnis, Beruf und Aufenthalt früh mitprüfen.