Ein Medium, viele mögliche Vorwürfe
Internetstrafrecht ist kein einzelner Straftatbestand. Betrug, Beleidigung, Bedrohung, Nachstellung, Verbreitung von Inhalten oder Angriffe auf Daten können über digitale Dienste begangen oder dort dokumentiert werden.
Digitale Beweise sind erklärungsbedürftig
IP-Adressen, Accounts, Gerätefunde, Chatverläufe und Metadaten beweisen nicht automatisch, wer eine konkrete Handlung vorgenommen hat. Zugriffsmöglichkeiten, Zeitstempel, Vollständigkeit und Sicherungsmethode müssen geprüft werden.
Was jetzt wichtig ist
Daten erhalten, nichts veröffentlichen
- Nicht löschen: Geräte, Chats und Dateien unverändert lassen.
- Keine Kontaktaufnahme: Nicht öffentlich oder gegenüber Beteiligten rechtfertigen.
- Aktenkenntnis: Den genauen digitalen Tatvorwurf vor einer Einlassung prüfen.