URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Strafrecht · Digitale Beweise

Internetstrafrecht: Vorwürfe und digitale Spuren einordnen.

Accounts, Geräte und Kommunikationsdaten müssen technisch und rechtlich ihrem konkreten Nutzer und Tatbeitrag zugeordnet werden.

Ein Medium, viele mögliche Vorwürfe

Internetstrafrecht ist kein einzelner Straftatbestand. Betrug, Beleidigung, Bedrohung, Nachstellung, Verbreitung von Inhalten oder Angriffe auf Daten können über digitale Dienste begangen oder dort dokumentiert werden.

Digitale Beweise sind erklärungsbedürftig

IP-Adressen, Accounts, Gerätefunde, Chatverläufe und Metadaten beweisen nicht automatisch, wer eine konkrete Handlung vorgenommen hat. Zugriffsmöglichkeiten, Zeitstempel, Vollständigkeit und Sicherungsmethode müssen geprüft werden.

Was jetzt wichtig ist

Daten erhalten, nichts veröffentlichen

  1. Nicht löschen: Geräte, Chats und Dateien unverändert lassen.
  2. Keine Kontaktaufnahme: Nicht öffentlich oder gegenüber Beteiligten rechtfertigen.
  3. Aktenkenntnis: Den genauen digitalen Tatvorwurf vor einer Einlassung prüfen.