Wichtige Fragen
- handelt es sich um Erhaltung oder Modernisierung?
- wurde die Maßnahme ordnungsgemäß angekündigt?
- muss der Mieter die Arbeiten dulden?
- sind Kosten und Abzüge nachvollziehbar?
- besteht ein persönlicher oder wirtschaftlicher Härteeinwand?
Fristen beachten
Härteeinwände und Reaktionen auf Ankündigungen können fristgebunden sein. Das Zustellungsdatum sollte deshalb dokumentiert werden.
Unterlagen
Ankündigung, Berechnung, Mietvertrag, frühere Schreiben, Fotos und Informationen zu bereits bestehenden Mängeln.
Erhaltungskosten dürfen nicht als Modernisierung umgelegt werden
Baumaßnahmen können Erhaltung, Modernisierung oder eine Mischung aus beidem sein. Für eine spätere Umlage müssen ersparte Erhaltungskosten herausgerechnet und Kosten nachvollziehbar erläutert werden. Ankündigung, Duldungspflicht und spätere Mieterhöhung sind getrennte Prüfungsschritte.
Härte und tatsächliche Durchführung
Persönliche oder wirtschaftliche Härtegründe können fristgebunden sein. Ebenso ist zu prüfen, ob die angekündigte Maßnahme tatsächlich so durchgeführt wurde und ob bereits vorhandene Mängel fortbestehen. Fotos, Ankündigung, Berechnung und zeitlicher Ablauf sollten zusammen aufbewahrt werden.