Mietrecht · Baumaßnahmen und Kosten

Modernisierung, Duldung und Miethöhe getrennt prüfen.

Nicht jede Baumaßnahme ist eine umlagefähige Modernisierung. Ankündigung, Erhaltungskosten und Härtegründe müssen differenziert betrachtet werden.

Wichtige Fragen

  • handelt es sich um Erhaltung oder Modernisierung?
  • wurde die Maßnahme ordnungsgemäß angekündigt?
  • muss der Mieter die Arbeiten dulden?
  • sind Kosten und Abzüge nachvollziehbar?
  • besteht ein persönlicher oder wirtschaftlicher Härteeinwand?

Fristen beachten

Härteeinwände und Reaktionen auf Ankündigungen können fristgebunden sein. Das Zustellungsdatum sollte deshalb dokumentiert werden.

Unterlagen

Ankündigung, Berechnung, Mietvertrag, frühere Schreiben, Fotos und Informationen zu bereits bestehenden Mängeln.

Erhaltungskosten dürfen nicht als Modernisierung umgelegt werden

Baumaßnahmen können Erhaltung, Modernisierung oder eine Mischung aus beidem sein. Für eine spätere Umlage müssen ersparte Erhaltungskosten herausgerechnet und Kosten nachvollziehbar erläutert werden. Ankündigung, Duldungspflicht und spätere Mieterhöhung sind getrennte Prüfungsschritte.

Härte und tatsächliche Durchführung

Persönliche oder wirtschaftliche Härtegründe können fristgebunden sein. Ebenso ist zu prüfen, ob die angekündigte Maßnahme tatsächlich so durchgeführt wurde und ob bereits vorhandene Mängel fortbestehen. Fotos, Ankündigung, Berechnung und zeitlicher Ablauf sollten zusammen aufbewahrt werden.