Vier Punkte zuerst prüfen
- Was? Bescheid, Urteil, Beschluss, Strafbefehl, Mahn- oder Bußgeldbescheid
- Wann? tatsächliche Zustellung oder Bekanntgabe und vorhandener Umschlag
- Wo? bezeichnete Behörde oder zuständiges Gericht
- Wie? vorgeschriebene Form, Begründung und gegebenenfalls Vertretungszwang
Begriffe nicht verwechseln
„Widerspruch“, „Einspruch“, „Klage“, „Berufung“ oder „Beschwerde“ sind keine austauschbaren Wörter. Ein falsch bezeichneter oder an die falsche Stelle gesandter Rechtsbehelf kann Risiken verursachen. Maßgeblich ist das konkrete Verfahren.
Wochenenden, Feiertage, Zustellungsformen und besondere Vorschriften können die Berechnung beeinflussen. Diese Seite nennt daher bewusst keine pauschale Frist für alle Fälle.
Bei drohendem Fristablauf
Übermitteln Sie sofort das vollständige Schreiben, den Umschlag, Zustellungsdatum und Aktenzeichen. Eine Anfrage oder automatische Eingangsbestätigung bedeutet noch nicht, dass die Kanzlei die Frist übernommen hat.