Bei der Rückgabe dokumentieren
- Räume, Einbauten und erkennbare Schäden
- Zählerstände und übergebene Schlüssel
- Datum, Teilnehmer und Vorbehalte
- noch offene Arbeiten oder Gegenstände
Keine unklaren Anerkenntnisse
Unterschreiben Sie nicht ungeprüft, für bestimmte Schäden oder Kosten einzustehen. Normale Abnutzung und ersatzfähige Beschädigung sind zu unterscheiden.
Kaution und Abrechnung
Nach Vertragsende darf der Vermieter berechtigte Ansprüche prüfen. Umfang und Dauer eines Einbehalts hängen vom konkreten Sicherungsbedarf ab.