Mögliche Aufenthaltszwecke
- Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit
- Ausbildung und Studium
- Familiennachzug
- Humanitäre oder persönliche Gründe
- Blaue Karte EU und weitere qualifizierte Beschäftigung
Antrag und Verlängerung
Welche Voraussetzungen und Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Aufenthaltszweck ab. Wichtig ist, Verlängerungsanträge vor Ablauf des bisherigen Titels einzureichen und den Eingang nachweisen zu können.
Ablehnung oder ausbleibende Entscheidung
Gegen belastende Bescheide bestehen Rechtsbehelfe mit festen Fristen. Bleibt eine Behörde über längere Zeit ohne zureichenden Grund untätig, kann eine Untätigkeitsklage in Betracht kommen. Beides erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
Häufige Fragen
Darf ich während des Verfahrens arbeiten?
Das hängt vom bisherigen Titel, der Fiktionswirkung und den vermerkten Nebenbestimmungen ab. Maßgeblich sind die konkreten Dokumente.
Welche Unterlagen soll ich mitbringen?
Pass, aktuellen Titel, Anträge, Termin- und Eingangsbestätigungen, behördliche Schreiben sowie Nachweise zum Aufenthaltszweck.
Offizielle Informationen
Beratungskosten und gegebenenfalls Beratungshilfe werden vorab eingeordnet. Kosteninformation →
Antrag läuft
Fortgeltung, Beschäftigung und Reise getrennt prüfen
Wird die Verlängerung rechtzeitig beantragt, kann der bisherige Status unter bestimmten Voraussetzungen fortwirken. Ob und in welchem Umfang weiter gearbeitet werden darf, hängt jedoch vom bisherigen Titel und seinen Nebenbestimmungen ab. Eine Eingangsbestätigung ist praktisch wichtig, ersetzt aber nicht in jeder Situation eine Fiktionsbescheinigung.
Auslandsreisen nicht voraussetzen
Die Wirkung eines laufenden Antrags im Inland und die Möglichkeit zur Wiedereinreise sind unterschiedliche Fragen. Vor einer Reise sollten Pass, abgelaufener oder noch gültiger Titel, Bescheinigung und Reiseziel konkret geprüft werden.
- Antragsnachweis mit Datum
- bisheriger Titel
- Zusatzblatt
- Pass und Reiseplanung