Typische Anliegen
- Aufenthalt zum Studium oder zur Ausbildung
- Fachkräfteeinwanderung und Blaue Karte EU
- Anerkennung von Qualifikationen
- Arbeitgeber- oder Tätigkeitswechsel
- Verlängerung und Wechsel des Aufenthaltszwecks
Nebenbestimmungen beachten
Ob und in welchem Umfang eine Beschäftigung erlaubt ist, ergibt sich aus Titel und Nebenbestimmungen. Vor einem Wechsel sollten erforderliche Zustimmungen geklärt werden.
Unterlagen
Pass, Aufenthaltstitel, Studien- oder Ausbildungsvertrag, Arbeitsvertrag, Qualifikationsnachweise, Finanzierungsbelege und Behördenkorrespondenz.
Beschäftigung verändert sich
Arbeitgeberwechsel und Arbeitsplatzverlust früh einordnen
Ob eine neue Beschäftigung sofort begonnen werden darf, ergibt sich nicht allein aus der Bezeichnung des Aufenthaltstitels. Karte, Zusatzblatt, Nebenbestimmungen und bisherige Beschäftigungsdauer müssen gemeinsam gelesen werden. Bei einer Blauen Karte EU oder einem arbeitgebergebundenen Titel können unterschiedliche Mitteilungs- oder Genehmigungsfragen entstehen.
Wenn die Beschäftigung endet
Der Aufenthaltstitel wird nicht automatisch am letzten Arbeitstag bedeutungslos. Dennoch können Informationspflichten, eine nachträgliche Verkürzung oder die Suche nach einem anderen Aufenthaltszweck relevant werden. Arbeitsrechtliche Kündigungsfristen und ausländerrechtliche Folgen sind getrennt zu prüfen.
- Aufenthaltskarte und Zusatzblatt
- Arbeitsvertrag und Kündigung
- neues Stellenangebot
- Qualifikationsnachweise