Wann Verhandlungen sinnvoll sein können
Eine Einigung kann sich anbieten, wenn Interessen klar benannt werden können, Beweis- oder Kostenrisiken bestehen oder eine schnelle, praktische Lösung wichtiger ist als eine gerichtliche Grundsatzentscheidung. Sie ist jedoch kein Selbstzweck.
Vor einem Vergleich klären
- welche Ansprüche und Einwendungen bestehen
- welche Tatsachen und Beweise gesichert sind
- welche Mindest- und Wunschlösung vertretbar ist
- welche Fristen während der Verhandlung weiterlaufen
- wer Kosten trägt und wie Leistungen abgesichert werden
- ob mit der Vereinbarung weitere Ansprüche erledigt werden
Zahlungsplan, Fälligkeit, Rückgabe, Vertraulichkeit, Kosten und Erledigungsklauseln sollten eindeutig sein. Unklare Formulierungen können neue Konflikte schaffen.
Wenn keine Einigung gelingt
Vor einem gerichtlichen Schritt werden Erfolgsaussichten, Beweise, Zuständigkeit, Vollstreckbarkeit und Kosten erneut geprüft. Ein sachlicher Einigungsversuch schließt konsequente gerichtliche Vertretung nicht aus.