URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Kaufrecht · Fahrzeug

Das gekaufte Auto hat Mängel.

Ob Reparatur, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht kommen, hängt von Kaufvertrag, Verkäufer, Mangel und bisherigem Vorgehen ab.

Nicht vorschnell selbst reparieren

Dokumentieren Sie den Zustand und geben Sie dem Verkäufer nicht ohne rechtliche Prüfung die Möglichkeit zur Nacherfüllung aus der Hand.

Händler oder Privatverkauf

Bei einem Verbrauchsgüterkauf gelten andere Regeln als bei einem Kauf von privat. Auch Gewährleistungsausschlüsse und Garantien müssen voneinander unterschieden werden.

Mangel dokumentieren

Kaufvertrag, Anzeige, Übergabeprotokoll, Nachrichten, Fotos, Werkstattberichte und Diagnoseunterlagen sollten gesichert werden. Entscheidend ist auch, wann sich der Fehler erstmals zeigte.

Nacherfüllung und weitere Rechte

Regelmäßig ist zunächst eine ordnungsgemäße Nacherfüllung zu verlangen. Scheitert oder verweigert der Verkäufer sie, können weitere Rechte zu prüfen sein.

Häufige Fragen

Kann ich das Auto sofort zurückgeben?

Nicht in jedem Fall. Häufig muss zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben werden; Ausnahmen hängen von den Umständen ab.

Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?

Die Formulierung entscheidet nicht allein. Verkäuferstatus, konkrete Vereinbarung und möglicherweise verschwiegene Mängel sind zu prüfen.