Fahrverbot oder Entziehung?
Bei einem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen, darf aber zeitweise nicht genutzt werden. Bei einer Entziehung erlischt sie; nach einer Sperrfrist muss regelmäßig eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden.
Typische Anlässe
- Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr
- Unfallflucht oder andere Verkehrsstraftaten
- Punktestand im Fahreignungsregister
- Gesundheitliche Eignungszweifel
- Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
- Vorläufige Entziehung im Strafverfahren
Frühzeitige Prüfung
Behördliche und gerichtliche Schreiben enthalten regelmäßig Fristen. Akteneinsicht und eine genaue Prüfung des Verfahrensstands sind besonders wichtig, wenn die Fahrerlaubnis beruflich benötigt wird.
Häufige Fragen
Kann ich bis zur Entscheidung weiterfahren?
Das hängt davon ab, ob bereits ein Fahrverbot wirksam, der Führerschein beschlagnahmt oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde. Die konkrete Verfügung ist maßgeblich.
Kann eine MPU verhindert werden?
Ob die Anordnung rechtmäßig oder vermeidbar ist, hängt von Anlass, Aktenlage und Verfahrensstand ab. Frühzeitige Beratung ist sinnvoll.
Mehrere Verfahren möglich
Strafgericht und Fahrerlaubnisbehörde getrennt betrachten
Eine vorläufige Maßnahme im Strafverfahren, die spätere gerichtliche Entziehung und eine behördliche Eignungsentscheidung folgen unterschiedlichen Regeln. Deshalb genügt es nicht, nur den Ausgang eines Bußgeld- oder Strafverfahrens abzuwarten.
Neuerteilung früh vorbereiten
Sperrfrist, behördliche Akte, Eignungszweifel und mögliche Nachweise bestimmen, wann ein Antrag sinnvoll ist. Bei Alkohol oder Drogen können Abstinenz und Aufarbeitung Zeit benötigen. Ein zu früher oder unvorbereiteter Antrag kann vermeidbare Schwierigkeiten verursachen.
- gerichtliche und behördliche Schreiben
- Führerscheinregister und Vorgeschichte
- ärztliche oder toxikologische Unterlagen
- beruflicher Mobilitätsbedarf