URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Familienrecht · Unterhalt

Kindesunterhalt nachvollziehbar berechnen.

Bedarf, Einkommen, Betreuung und weitere Verpflichtungen beeinflussen die Höhe. Eine belastbare Berechnung benötigt vollständige und aktuelle Angaben.

Bedarf und Leistungsfähigkeit

Die Berechnung orientiert sich unter anderem an Alter, Einkommen und Betreuungsmodell. Kindergeld, Selbstbehalt und weitere Unterhaltspflichten sind zu berücksichtigen.

Auskunft über Einkommen

Für eine Berechnung können Auskünfte und Belege verlangt werden. Bei abhängig Beschäftigten und Selbstständigen unterscheiden sich Zeitraum und erforderliche Unterlagen.

Betreuungsmodelle

Beim überwiegenden Aufenthalt bei einem Elternteil wird Unterhalt anders eingeordnet als bei annähernd gleichwertiger Betreuung. Entscheidend ist die tatsächliche Organisation des Alltags.

Unterhaltstitel

Ein Titel ermöglicht die Vollstreckung und sollte vor Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden. Bei wesentlichen Veränderungen kann eine Anpassung erforderlich sein.

Häufige Fragen

Wird Umgang vom Unterhalt abgezogen?

Übliche Umgangskosten verändern den Tabellenunterhalt nicht automatisch. Erhebliche Mehrkosten können im Einzelfall Bedeutung haben.

Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden?

Das hängt unter anderem davon ab, wann Auskunft oder Zahlung verlangt beziehungsweise Verzug begründet wurde.