URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Vertragsrecht · Immobilie

Ist die Maklerprovision wirklich geschuldet?

Vertragsschluss, Maklerleistung, Hauptvertrag und Kausalität bestimmen, ob ein Provisionsanspruch entstanden ist.

Maklervertrag und Vergütung

Zu prüfen ist, ob und mit welchem Inhalt ein Maklervertrag geschlossen wurde. Formanforderungen können je nach vermitteltem Geschäft und Beteiligten unterschiedlich sein.

Nachweis oder Vermittlung

Ein Anspruch setzt eine vereinbarte Maklerleistung voraus. Außerdem muss der spätere Hauptvertrag grundsätzlich auf dieser Tätigkeit beruhen und dem nachgewiesenen Geschäft entsprechen.

Widerruf und Verbraucherrechte

Wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, können Informationspflichten und ein Widerrufsrecht relevant sein. Beginn und Verlust des Widerrufsrechts sind im Einzelfall zu prüfen.

Pflichtverletzungen

Falsche Angaben, verschwiegene Interessenkonflikte oder eine unzulässige Doppeltätigkeit können Auswirkungen auf Vergütung und Schadensersatz haben.

Häufige Fragen

Reicht ein Exposé für einen Provisionsanspruch?

Nicht automatisch. Vertrag, Provisionshinweis, konkrete Maklerleistung und Abschluss des Hauptvertrags müssen zusammen betrachtet werden.

Was gilt, wenn ich das Objekt schon kannte?

Vorkenntnis kann dem Nachweis entgegenstehen, muss aber konkret dargelegt werden. Eine spätere Vermittlungsleistung kann gesondert zu bewerten sein.