Eine erklärte Zustimmung lässt sich regelmäßig nicht ohne Weiteres zurücknehmen. Prüfen Sie das Erhöhungsverlangen deshalb vorher vollständig.
Worauf es ankommt
- Ausgangsmiete und Zeitpunkt der letzten Erhöhung
- Begründung, beispielsweise mit Mietspiegel oder Vergleichswohnungen
- Ortsübliche Vergleichsmiete und Wohnungsmerkmale
- Kappungsgrenze und einzuhaltende Fristen
- Modernisierung oder andere besondere Erhöhungsgründe
Zustimmung und Fristen
Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete wird regelmäßig die Zustimmung des Mieters verlangt. Reaktion und mögliche gerichtliche Durchsetzung sind an gesetzliche Zeiträume gebunden.
Häufige Fragen
Muss ich auf das Schreiben reagieren?
Eine Prüfung ist sinnvoll, weil Schweigen keine Zustimmung ersetzt und der Vermieter die Zustimmung gegebenenfalls gerichtlich verlangen kann.
Ist jede Erhöhung nach dem Mietspiegel zulässig?
Nein. Neben der Einordnung im Mietspiegel müssen weitere formelle und materielle Voraussetzungen erfüllt sein.