URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Mietrecht · Miethöhe

Mieterhöhung erhalten? Erst prüfen, dann zustimmen.

Begründung, Vergleichsmiete, Fristen und formelle Anforderungen entscheiden darüber, ob und in welchem Umfang eine Erhöhung verlangt werden kann.

Nicht vorschnell zustimmen:

Eine erklärte Zustimmung lässt sich regelmäßig nicht ohne Weiteres zurücknehmen. Prüfen Sie das Erhöhungsverlangen deshalb vorher vollständig.

Worauf es ankommt

  • Ausgangsmiete und Zeitpunkt der letzten Erhöhung
  • Begründung, beispielsweise mit Mietspiegel oder Vergleichswohnungen
  • Ortsübliche Vergleichsmiete und Wohnungsmerkmale
  • Kappungsgrenze und einzuhaltende Fristen
  • Modernisierung oder andere besondere Erhöhungsgründe

Zustimmung und Fristen

Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete wird regelmäßig die Zustimmung des Mieters verlangt. Reaktion und mögliche gerichtliche Durchsetzung sind an gesetzliche Zeiträume gebunden.

Häufige Fragen

Muss ich auf das Schreiben reagieren?

Eine Prüfung ist sinnvoll, weil Schweigen keine Zustimmung ersetzt und der Vermieter die Zustimmung gegebenenfalls gerichtlich verlangen kann.

Ist jede Erhöhung nach dem Mietspiegel zulässig?

Nein. Neben der Einordnung im Mietspiegel müssen weitere formelle und materielle Voraussetzungen erfüllt sein.