URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Verkehrsrecht · Schadensersatz

Nach dem Unfall alle Ansprüche strukturiert prüfen.

Neben Reparaturkosten können Gutachten, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wertminderung, Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld relevant sein.

Schaden vollständig erfassen

Die Reparaturrechnung ist häufig nur ein Teil

Je nach Haftung und Schadenbild können Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Abschleppen, Nutzungsausfall oder Mietwagen zu prüfen sein. Bei Verletzungen kommen Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld in Betracht.

Kürzungen konkret beantworten

Versicherungen kürzen mit unterschiedlichen Begründungen, etwa zur Haftungsquote, Reparaturmethode, Stundenverrechnung, Vorschäden, Mietwagendauer oder medizinischen Verursachung. Eine belastbare Erwiderung setzt voraus, dass Gutachten, Rechnungen und tatsächlicher Verlauf zusammenpassen.

Eine erste Zahlung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Positionen abschließend reguliert sind. Abfindungs- oder Erledigungserklärungen sollten vor Unterzeichnung in ihrer Reichweite verstanden werden.

Kommunikation mit der Versicherung

Ansprüche gebündelt geltend machen

Im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung übernimmt die Kanzlei die rechtliche Kommunikation und Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung. Dazu werden Haftungsfrage, Gutachten, Rechnungen, Heilungsverlauf und weitere Schadenspositionen zusammengeführt und Kürzungen rechtlich geprüft.

Der Sachverständige erstellt sein Gutachten eigenständig. Eine laufende technische Steuerung oder Kommunikation mit ihm gehört üblicherweise nicht zur anwaltlichen Tätigkeit; das fertige Gutachten wird für die weitere rechtliche Regulierung ausgewertet.