URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Verkehrsrecht · Unfall

Nach dem Unfall Ansprüche vollständig prüfen.

Haftung, Fahrzeugschaden und weitere Ansprüche sollten strukturiert dokumentiert und gegenüber der Versicherung nachvollziehbar geltend gemacht werden.

Direkt nach dem Unfall

  • Unfallstelle, Schäden und Kennzeichen fotografieren
  • Kontaktdaten von Beteiligten und Zeugen sichern
  • Unfallhergang sachlich dokumentieren
  • Bei Verletzungen ärztliche Behandlung und Dokumentation
  • Keine vorschnellen Haftungsanerkenntnisse abgeben

Mögliche Schadenspositionen

Je nach Fall können Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Abschleppkosten und bei Verletzungen Schmerzensgeld relevant sein.

Kommunikation mit der Versicherung

Die gegnerische Versicherung prüft den Fall aus eigener wirtschaftlicher Perspektive. Eine anwaltliche Prüfung hilft, Haftungsquote und ersatzfähige Positionen vollständig einzuordnen.

Häufige Fragen

Wer trägt die Anwaltskosten?

Bei vollständiger Haftung der Gegenseite gehören erforderliche Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Bei einer Haftungsquote kann eine anteilige Verteilung erfolgen.

Brauche ich ein Gutachten?

Das hängt insbesondere von Schadenhöhe und Umständen ab. Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag genügen; die konkrete Wahl sollte vorher abgestimmt werden.

Direkt nach dem Unfall

Fakten sichern, ohne die Haftung vorwegzunehmen

Unfallstelle, Endpositionen, Schäden, Kennzeichen, Umgebung und sichtbare Spuren sollten fotografiert werden, soweit dies gefahrlos möglich ist. Hinzu kommen Kontaktdaten von Beteiligten und unabhängigen Zeugen. Eine sachliche Unfallschilderung ist etwas anderes als ein Schuldanerkenntnis.

Gesundheit und Verlauf dokumentieren

Beschwerden können sich erst später deutlich zeigen. Ärztliche Untersuchung, Arbeitsunfähigkeitszeiten und der weitere Heilungsverlauf sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Reparaturfreigabe, Verkauf oder Verschrottung des Fahrzeugs dürfen wichtige Beweise nicht unnötig beseitigen.

  • Fotos und Unfallskizze
  • Zeugen und Versicherungsdaten
  • Polizeivorgang
  • Arzt- und Fahrzeugunterlagen