URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Verkehrsstrafrecht

Vorwurf Unfallflucht – keine vorschnelle Aussage.

Schon ein vermeintlich kleiner Parkschaden kann strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen haben.

Erster Schritt:

Äußern Sie sich nicht zum Fahrer oder Geschehen, bevor die Ermittlungsakte geprüft wurde.

Was muss nachgewiesen werden?

Zu klären sind Unfallbeteiligung, Wahrnehmbarkeit des Schadens, Kenntnis und Verhalten am Unfallort. Zeugenaussagen und Spuren sind häufig entscheidend.

Fahrerlaubnis und Versicherung

Neben Geldstrafe oder Punkten können Maßnahmen gegen die Fahrerlaubnis und versicherungsrechtliche Folgen drohen. Die Risiken hängen stark vom Einzelfall ab.

Anhörungsbogen oder Vorladung

Personalien müssen korrekt behandelt werden; zur Sache besteht als Beschuldigter grundsätzlich ein Schweigerecht. Akteneinsicht schafft die nötige Grundlage.

Strafverfahren und Schaden

Wahrnehmung, Wartezeit und nachträgliches Verhalten rekonstruieren

Im Mittelpunkt steht nicht nur, ob ein Schaden entstanden ist. Zu prüfen sind Unfallbeteiligung, Wahrnehmbarkeit, Verhalten am Ort, Wartezeit und spätere Mitteilungen. Fotos, Fahrzeugschäden, Wege, Uhrzeiten, Kommunikationsdaten und mögliche Zeugen können den Ablauf erhellen.

Keine spontane Rechtfertigung

Eine gut gemeinte telefonische Erklärung kann Lücken oder Widersprüche erzeugen, bevor die Beweislage bekannt ist. Neben Strafe und Fahrerlaubnisfolgen können Versicherungsfragen entstehen. Strafverteidigung und Schadensregulierung sollten deshalb aufeinander abgestimmt werden.