URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Leistung · Abnahme · Mangel

Handwerkermängel beweisbar dokumentieren.

Vertraglicher Leistungsumfang, Abnahme, Ursache und angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung bestimmen das weitere Vorgehen.

Unterlagen und Beweise

  • Angebot, Auftrag, Leistungsbeschreibung und Nachträge
  • Rechnungen, Abschlagszahlungen und Abnahmeunterlagen
  • datierte Fotos oder Videos des Zustands
  • Mängelanzeigen und Reaktionen des Unternehmens
  • Gutachten, Kostenvoranschläge und Folgeschäden

Nacherfüllung koordinieren

Bezeichnen Sie Mängel konkret und setzen Sie keine unüberlegte oder unrealistisch kurze Frist. Verhindern Sie notwendige Prüfungen nicht, lassen Sie sich aber Umfang und Zeitpunkt weiterer Arbeiten bestätigen.

Nicht vorschnell selbst beseitigen lassen

Wer ohne ausreichende Dokumentation und Gelegenheit zur Nacherfüllung ein Drittunternehmen beauftragt, kann Beweis- und Kostenerstattungsrisiken schaffen.

Mögliche Rechte

Je nach Vertrag und Sachlage können Nacherfüllung, Selbstvornahme und Aufwendungsersatz, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht kommen. Abnahme und Verjährung müssen gesondert geprüft werden.