Diese Fragen sind entscheidend
- Handelten Sie als Verbraucher oder Unternehmer?
- Wurde der Vertrag online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen?
- Wann erhielten Sie Ware, Vertragsunterlagen und Widerrufsbelehrung?
- Wurde eine Dienstleistung bereits auf ausdrücklichen Wunsch begonnen?
- Greift eine Ausnahme für die konkrete Ware oder Leistung?
Widerruf nachweisbar erklären
Bewahren Sie Erklärung, Versand- oder Eingangsbeleg und sämtliche Vertragsunterlagen auf. Eine bloße kommentarlos zurückgesandte Ware kann unnötige Beweisfragen verursachen.
Widerruf ist nicht Gewährleistung
Bei Mängeln können unabhängig vom Widerruf Gewährleistungsrechte bestehen. Beide Wege haben unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
Rückabwicklung
Zu prüfen sind Rückzahlung, Rücksendung, Wertersatz, Nutzungen und bereits erbrachte Dienstleistungen. Unternehmen dürfen nicht jede vertragliche Kostenposition ungeprüft verlangen.