URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Fernabsatz · Rückabwicklung

Widerrufsrecht beim Onlinevertrag prüfen.

Ob ein Widerrufsrecht besteht und wann es endet, hängt von Vertrag, Beteiligten, Belehrung, Leistungsbeginn und möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab.

Diese Fragen sind entscheidend

  • Handelten Sie als Verbraucher oder Unternehmer?
  • Wurde der Vertrag online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen?
  • Wann erhielten Sie Ware, Vertragsunterlagen und Widerrufsbelehrung?
  • Wurde eine Dienstleistung bereits auf ausdrücklichen Wunsch begonnen?
  • Greift eine Ausnahme für die konkrete Ware oder Leistung?

Widerruf nachweisbar erklären

Bewahren Sie Erklärung, Versand- oder Eingangsbeleg und sämtliche Vertragsunterlagen auf. Eine bloße kommentarlos zurückgesandte Ware kann unnötige Beweisfragen verursachen.

Widerruf ist nicht Gewährleistung

Bei Mängeln können unabhängig vom Widerruf Gewährleistungsrechte bestehen. Beide Wege haben unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

Rückabwicklung

Zu prüfen sind Rückzahlung, Rücksendung, Wertersatz, Nutzungen und bereits erbrachte Dienstleistungen. Unternehmen dürfen nicht jede vertragliche Kostenposition ungeprüft verlangen.

Offizielle Grundlage

Bürgerliches Gesetzbuch