Teil der elterlichen Sorge
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der Personensorge. Bei gemeinsamer Sorge müssen Eltern Entscheidungen von erheblicher Bedeutung grundsätzlich gemeinsam treffen.
Umzug und Entfernung
Ein geplanter Umzug kann Betreuung, Schule und Umgang erheblich verändern. Deshalb sollten Auswirkungen, Alternativen und eine tragfähige Umgangsregelung frühzeitig geklärt werden.
Gerichtliche Entscheidung
Ist keine Einigung möglich, kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis oder den Teilbereich einem Elternteil übertragen. Bindungen, Kontinuität, Förderung und Wille des Kindes können dabei eine Rolle spielen.
Häufige Fragen
Darf ein Elternteil mit dem Kind einfach umziehen?
Bei gemeinsamer Sorge und erheblichen Auswirkungen ist eine einseitige Entscheidung regelmäßig problematisch. Lassen Sie die konkrete Situation vorab prüfen.
Ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht dasselbe wie Umgang?
Nein. Der Lebensmittelpunkt und das Recht auf persönlichen Kontakt sind rechtlich unterschiedliche Fragen, beeinflussen einander aber praktisch.