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Mietrecht · Eigenbedarf

Eigenbedarfskündigung erhalten – was jetzt?

Nicht jede Eigenbedarfskündigung ist wirksam. Begründung, begünstigte Person, Kündigungsfrist und mögliche Härtegründe müssen im Einzelfall geprüft werden.

Wichtig:

Unterschreiben Sie keine Aufhebungsvereinbarung und erklären Sie keinen Auszug, bevor Kündigung und Fristen geprüft wurden.

Was geprüft werden sollte

Begründung des Eigenbedarfs

Das Kündigungsschreiben muss nachvollziehbar erkennen lassen, für welche Person die Wohnung benötigt wird und welches konkrete Interesse an der Nutzung besteht. Pauschale Angaben können problematisch sein.

Form und Kündigungsfrist

Die Kündigung muss formgerecht erklärt werden. Die Frist richtet sich insbesondere nach der Dauer des Mietverhältnisses. Auch Zugang und Vertretungsverhältnisse können entscheidend sein.

Widerspruch wegen besonderer Härte

Gesundheit, hohes Alter, lange Wohndauer oder fehlender angemessener Ersatzwohnraum können im Rahmen der gesetzlichen Härtefallregelung Bedeutung haben. Der Widerspruch ist rechtzeitig und nachvollziehbar zu begründen.

Häufige Fragen

Muss ich sofort ausziehen?

Nein. Das Schreiben beendet das Mietverhältnis erst zum angegebenen Termin, wenn die Kündigung wirksam ist. Bei Streit entscheidet gegebenenfalls ein Gericht.

Darf der Vermieter die Wohnung später anders nutzen?

Fällt der behauptete Bedarf weg oder war er nur vorgeschoben, können rechtliche Ansprüche entstehen. Entscheidend sind Zeitpunkt und konkrete Umstände.