Abrechnung der Kaution
Der Vermieter darf eine angemessene Prüfungszeit beanspruchen und berechtigte Forderungen berücksichtigen. Ein unbegrenztes Zurückhalten der gesamten Kaution ist jedoch nicht automatisch zulässig.
Schönheitsreparaturklauseln
Ob renoviert werden muss, hängt vom konkreten Vertrag, Zustand bei Übergabe und Inhalt der Klausel ab. Starre Fristen oder pauschale Endrenovierungspflichten können problematisch sein.
Schaden oder normale Abnutzung?
Normale Gebrauchsspuren sind von ersatzfähigen Beschädigungen zu unterscheiden. Alter, Zeitwert und erforderliche Arbeiten beeinflussen eine mögliche Forderung.
Beweise bei Rückgabe
Übergabeprotokoll, Fotos, Zeugen, Einzugsunterlagen und Schriftverkehr helfen, den Zustand nachvollziehbar zu dokumentieren.
Beim Auszug
Zustand, Klauseln und Forderungen getrennt bewerten
Ob renoviert werden muss, richtet sich nicht allein nach dem optischen Zustand. Mietvertrag, Übergabezustand, konkrete Klausel, Mietdauer und mögliche Veränderungen sind gemeinsam zu prüfen. Starre oder unangemessen belastende Regelungen können unwirksam sein; eine individuelle Vereinbarung ist davon zu unterscheiden.
- Übergabe dokumentieren: Protokoll, datierte Fotos, Zählerstände und Schlüssel festhalten.
- Kaution abrechnen: Abzüge müssen nachvollziehbar sein; offene Betriebskosten können gesondert zu betrachten sein.
- Nicht vorschnell anerkennen: Kostenvoranschläge und behauptete Schäden zunächst prüfen.
Normale Abnutzung und ersatzfähige Beschädigung sind nicht dasselbe. Auch ein Abzug „neu für alt“ kann bei der Schadenshöhe eine Rolle spielen.