URechtsanwalt UlrichKanzlei am Kurfürstendamm

Mietrecht · Vertragsende

Kaution zurück und Renovierung richtig einordnen.

Nach dem Auszug entstehen häufig Streitigkeiten über Abrechnung, Schäden, Schönheitsreparaturen und die Rückzahlung der Sicherheit.

Abrechnung der Kaution

Der Vermieter darf eine angemessene Prüfungszeit beanspruchen und berechtigte Forderungen berücksichtigen. Ein unbegrenztes Zurückhalten der gesamten Kaution ist jedoch nicht automatisch zulässig.

Schönheitsreparaturklauseln

Ob renoviert werden muss, hängt vom konkreten Vertrag, Zustand bei Übergabe und Inhalt der Klausel ab. Starre Fristen oder pauschale Endrenovierungspflichten können problematisch sein.

Schaden oder normale Abnutzung?

Normale Gebrauchsspuren sind von ersatzfähigen Beschädigungen zu unterscheiden. Alter, Zeitwert und erforderliche Arbeiten beeinflussen eine mögliche Forderung.

Beweise bei Rückgabe

Übergabeprotokoll, Fotos, Zeugen, Einzugsunterlagen und Schriftverkehr helfen, den Zustand nachvollziehbar zu dokumentieren.